Beitrag BG bei Pferdehaltung?

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Hoi.

Warum zwei Berufsgenossenschaften? 

Hier ist es so, dass du einmal für die Pferdehaltung zahlen kannst/musst. Dann musst du ein zweites Mal zahlen, wenn du eine Weide hast und dadurch eben auch noch eine Landwirtschaft betreibst. 

Wann zahlt man bei der BG Verkehr?

Eine Beitragsverpflichtung für den privaten Reitpferdehalter
besteht nur, wenn er im Zusammenhang mit der Pferdehaltung
Arbeitnehmer oder Aushilfen beschäftigt (zum
Beispiel eine Pferdepflegerin).

https://www.bg-verkehr.de/redaktion/medien-und-downloads/aktionsmedien-flyer/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/reitpferdehaltung-mitglieschaft.pdf

Dient die Haltung von Reitpferden gewerblichen Zwecken,
unterliegt der Unternehmer der satzungsmäßigen Unternehmerversicherung
der BG Verkehr. Er selbst und seine
Angestellten oder Aushilfen sind gegen Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten versichert. Tätigkeiten im Rahmen der
geringfügigen Bodenbewirtschaftung sind mitversichert.
Unter gewerbliche Reitpferdehaltung versteht man vor allem
Reitschulen, außerdem den Verleih von Reitpferden,
das Angebot von Kutschfahrten und die gewerbsmäßige
Unterbringung (einschließlich Fütterung und Pflege) von
Pferden.
Reittier-, Gespann- und Stallhaltungen sind auch
bei der BG Verkehr versichert, wenn landwirtschaftliche
Flächen vorhanden sind und diese der Pferdehaltung lediglich
als Auslauf oder Futtermittelgrundlage dienen. Die
Bodenbewirtschaftung in geringem Umfang ist ebenfalls
eingeschlossen.

Offenbar besteht bei deinen Beispielen ein Problem: entweder hat einer der beiden eine Angestellte(und dir das nicht erzählt) oder die BG hat einen Fehler gemacht(dann sofort mit denen Kontakt aufnehmen und abklären).

Ciao Loki

Ok, also wenn ich mir jetzt eine Wiese pachte(sagen wir mal 2ha mit Unterstand), und dort 3 Pferde stehen hab, egal mit welcher Absicht(Freizeit oder Tunierpferd), bin ich dann Beitragspflichtig in keiner BG, solange ich keine Angestellten beschäftige und mein Arbeitsaufwand sich auf max. 0,5h pro Tag beschränkt?

@PhoeniXx92

Ich habe dir ja meine Meinung schon auf deine erste Frage vom Donnerstag/Freitag geschrieben. 

Daher einfach mein Tipp: kläre das mit der land. Versicherung direkt ab!  

@Lokicorax

Ja aber ich kann ja schlecht dort anrufen und fragen was was kostet...es entscheidet sich ja bei mir ob ich die Pferde weiterhin im Sport einsetze oder einfach als Freizeitpferde gebrauche, anhand des Beitrags.

Bei Sportpferden bin ich bei 157BER und bei Freizeitpferden nur bei 23BER...ist schon ein Unterschied ob ich auf 87,5BER oder 305BER aufgestuft werde.

@PhoeniXx92

Sorry, aber da stehe ich auf dem Schlauch. 

Wo soll der Unterschied beim Sportpferd liegen? 

Die BG Verkehr will nur Geld wenn du gewerbliche Zwecke erfüllst. Verdienst du dann mit einem Sportpferd Geld?

 

@PhoeniXx92

du bist auch ohne Angestellte/aushilfen beitragspflichtig, wenn du deine Pferde so hältst; 

 wenn etwas passiert, mußt du ggf für 5-10 Jahre rückwirkend nachzahlen

@Lokicorax

man geht von einem höheren Risiko bei Sportpferden aus

@Heklamari

Nicht in der BG Verkehr.......sprichst du jetzt von der landwirtschaftlichen BG?  Und auch dort verjähren die Beiträge nach fünf Jahren. 

das Problem ist folgendes:

 wenn dir jemand irgendwann irgendwie hilft, (auch kostenlos!) sei es beim Pferde-verladen, Zaunziehen, Pferde umstellen auf ne andere weide , Graben reinigen oder Regenrinne des Unterstandes reinigen - und es passiert ihm oder dir dabei ein Unfall, nicht so'n kleiner Kratzer, sondern richtig arg mit Krankenhaus oder mehr - DANN kriegst du echte Probleme, denn du persönlich mußt mit all deinem Hab und Gut dafür gerade stehen, wenn da plötzlich ein Mädel, das auf'm Abreitplatz nur mal kurz das Roß hält, wenn du auf's Klo mußt, unglücklich angerempelt wird und sooo blöd stürzt, daß es auf Dauer behindert bleibt.... daher auch der große Unterschied - auf'm Turnier passiert wesentlich mehr !

Zucht- und Gnadenbrotpferde sind dagegen ganz billig zu versichern...