Ab wann muss die BG zahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ganze stellt sich mir wie folgt dar:

Antrag gestellt im Jahre 2011, abgelehnt. Danach Widerpsruch und Klageverfahren - jetzt steht eine Rentenzahlung im Raum. Die Frage ist jetzt - ab wann? Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Tag des Erkrankungsbeginns

Das ist der Tag an dem die Folgen der Berufskrankheit erstmals eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Dieser Tag kann auch deutlich in der Vergangenheit liegen.

  • Tag nach Wegfall einer berufskrankheitenbedingten Arbeitsunfähigkeit

Liegt nach dem Erkrankungsbeginn (s. oben), kommt natürlich nur dann in Frage wenn eine solche Arbeistunfähigkeit auch bestanden hat.

  • Festgelegter Zeitpunkt aus dem Verfahren vor dem Sozialgericht - nach Urteil oder Vergleich.

Ein solcher Tag steht dann im Urteil oder (bei Vergleichen) in der Sitzungsniederschrift und muss nicht unbedingt einer der Tage sein die oben beschrieben sind.

  • Einrede der Verjährung

Die Einrede der Verjährung wird immer dan erhoben wenn der Tag des Rentenbeginns zu weit in der Vergangenhit liegt. § 45 SGB I sieht rückwirkend gezählt einen Zeitraum von 4 Jahren vor. Da der Antrag im Jahre 2011 gestellt worden ist beginnt die Rente frühestens am 01.01.2007.

Was kommt nach dem Urteil bzw. dem Vergleich?

Falls ein Vergleich geschlossen wurde ist das Verfahren beendet, die BG wird sich dann an die Feststellung der Rente machen. Wie lange das dann noch dauert hängt davon ab ob die BG alle dafür notwendigen Unterlagen bereits hat: Entgeltnachweise früherer Arbeitgeber etc. Falls nicht kann der Bescheid noch einige (viele) Wochen auf sich warten lassen.

Im Falle einer Verurteilung der BG hängt es davon ab ob die BG in Berufung gehen wird. Dein Bekannter hat dann zwar auch die Möglichkeit auf die Erteilung eines Bescheides aus dem Urteil zu bestehen, muss aber damit rechnen das im Falle einer Niederlage im Berufungsverfahren die gesamte Rente zurückgezahlt werden muss: Urteilsrenten werden unter Vorbehalt gezahlt.

Wenn dann mal alles unter Dach und Fach ist muss die Rentenversicherung die Anrechnung der Berufskrankheitenrente prüfen und diese dann auf die EU-Rente anrechnen, auch für die Vergangenheit ab dem Tag des Rentenbeginns. Die Nachzahlung wird sich dementsprechend schmälern. Ganz am Ende des Verfahrens wird die verbliebende Nachzahlung noch verzinst, nach § 44 SGB I mit 4%. Darauf solltet ihr achten, einige BGen "vergessen" dies auch mal ganz gerne.

Die Zeitpunkte 11/2007 und 3/2011 (Beginn der EU-Rente bzw. Antragsmonat) spielen eigentlich keine Rolle was den Rentenbeginn angeht. Sie erlangen Bedeutung wenn es um den Beginn der Anrechnung der EU-Rente bzw. den Beginn der Verzinsung geht.

Bis dahin - viel Glück.

Panikrocker 
Fragesteller
 30.06.2014, 16:32

Das war eine klare, deutliche, gut verständliche und sehr hilfreiche Antwort, Dafür ein ganz herzliches Dankeschön!!!

Wenn es ein Arbeitsunfall war, wird das erste Rentengutachten durch die BG (Berufsgenossenschaft), nach Ablauf der 78 Wochen Verletztengeldzahlung in Auftrag gegeben und 3 Jahre nach Unfall, wird dann über eine endgültige Rente entschieden!

Warum es nun zur Verzögerung des Ablaufs gekommen ist, geht aus Deinem Text nicht hervor. Und einem Urteil vorzugreifen, ohne alle Hintergründe zu kennen, wäre wohl reine Vermutung!

Ich halte die Daumen für 2007!

Panikrocker 
Fragesteller
 21.06.2014, 20:13

Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Nein es geht um eine Berufserkrankung, die von der BG anerkannt werden soll. Es soll von der BG eine zusätzliche Rente gezahlt werden. Die EU Rente von der DRV wird bereits seit 2007 gezahlt!

auchmama  21.06.2014, 20:25
@Panikrocker

Dann kannst Du eigentlich nur auf einen guten Gutachter und auf eine lückenlose Dokumentation der Krankengeschichte hoffen!

Die BG-Rente würde übrigens zum Teil auf die andere Rente angerechnet. Du würdest also erst etwas ausgezahlt bekommen, wenn die ganzen Abrechnungen, zwischen den Rententrägern und der Krankenkasse abgeschlossen sind. Sieh somit nicht gleich einen Geldeingang, wenn das Urteil positiv ausfallen sollte.....da mahlen die Mühlen dann auch noch mal sehr sehr langsam :-/

Es bleibt schwierig, hier eine genaue Aussage zu treffen, weil man halt die genauen Hintergründe nicht kennt.

Irgendwann hat der Mensch auch mal Glück und das wünsche ich ;-)

Eine Rente kann erst ab Tag der Antragstellung gezahlt werden. Srelbst die Rentenversicherung zahlt die Altersrente erst ab Tag der Antragstellung, wer seinen Antrag nicht stellt und in Altersrente geht bekommt nichts. arum sollte es bei der BG anders sein.

ProfFarnsworth  23.06.2014, 08:55

Es ist anders. Bei der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es das Antragsprinzip nicht.

Der Rentenbeginn, gerade bei Berufskrankheiten, kann an unterschiedlichen Zeitpunkten festgemacht werden.

stellt sich mir die frage: WARUM FRAGT DER BETROFFENE NICHT SELBST??? ansonsten ist die BG eine harte nuss, mehr kann ich auch nicht sagen. im falle einer niederlage legen die evtl. berufung ein. das traue ich denen zu.

Panikrocker 
Fragesteller
 21.06.2014, 20:15

Wenn auch selten, aber es gibt immer noch Leute ohne PC. Deswegen bin ich da gerne behilflich...