Bin ich verpflichtet für zwei Berufsgenossenschaften zu zahlen?

3 Antworten

Hoi.

Ja und nein.

Im Prinzip soll man nur bei einer BG Mitglied sein und Beiträge zahlen, wenn es der gleiche Unternehmer ist, aber:

§ 131 SGB VII Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen

 

(1) Umfaßt ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile (Hauptunternehmen, Nebenunternehmen, Hilfsunternehmen), die demselben Rechtsträger angehören, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, dem das Hauptunternehmen angehört. § 129 Absatz 4 bleibt unberührt.

(2) Das Hauptunternehmen bildet den Schwerpunkt des Unternehmens. Hilfsunternehmen dienen überwiegend den Zwecken anderer Unternehmensbestandteile. Nebenunternehmen verfolgen überwiegend eigene Zwecke.

(3) Absatz 1 gilt nicht für

1. Neben- und Hilfsunternehmen, die Seefahrt betreiben, welche über den örtlichen Verkehr hinausreicht,
2. landwirtschaftliche Nebenunternehmen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar, Friedhöfe sowie Nebenunternehmen des Wein-, Garten- und Tabakbaus und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 Hektar. Die Unfallversicherungsträger können eine abweichende Vereinbarung für bestimmte Arten von Nebenunternehmen oder für bestimmte in ihnen beschäftigte Versichertengruppen treffen.
 
 
Bei landwirtschaftlichen Unternehmen gibt es diese Spezialregel.
Wurde den mal überprüft, ob diese Regel bei dir gilt? Wieviel Land bewirtschaftest du den? 
 
Wenn du unter 5 Hektar Land für die Schafe hast, wende dich an die SVLFG und weise die auf deine Mitgliedschaft als Handwerker hin. Die sollen dann prüfen, ob nicht eine Mitgliedschaft reicht.
 
Das wird nicht unbedingt viel billiger für dich, aber du hast dann eben nur noch einen Ansprechpartner.
 
Ciao Loki

Nein! Du bist nur ab einer Wochenarbeitszeit von 15 h dazu verpflichtet! Allerdings hast du dann, wenn dir bei den Schafen was passiert, keinen Unfallschutz. Deshalb musst du gut abwägen, wie hoch dir das Risiko ist. Ich hatte damals ca 10 Wochenstunden Pferdeausbildung gemacht und doch lieber freiwillig gezahlt, da das Risiko ja nicht ohne ist

Ja. Du musst für 2 BGs zahlen, da du 2 unterschiedl Jobs machst!