Bin bi habe eine türkische freundin?

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Würde der Vater oder so dich schlagen is das strafbar und dann kans ja sons anzeigen.
Die eltern können sagen mit wem sie was macht bis sie 14 ist aller dings muss sie ausm haus dürfen in die stadt oder so da kans du sie dann treffen oder sie komt zu dir

Äähhh das hat eigentlich nicht mit der nationalität zu tun bin selber türkin. Und wenn der Vater so strengläubig ist wieso lässt er dann erst zu das sie einen freund hat? Und dann auch noch 4 jahre unterschied? 

bisexuell 
Fragesteller
 07.08.2016, 21:37

Der vater wusste das wir zsm waren und hat mir gedroht daher hab isch shcluss gemacht aber jetzt sind wir wieder zsm weil wir uns lieben uns sie möchte mich nicht verlieren. Ihre türkische mom hat sich gedrennt wegen streng gläubisch da sie nach dem deutschen lebt und ihre tocher also meine freundin will das auch bloss de Vater net

Hi
Also natürlich hat der Vater ein das Recht seine Tochter zu beschützen da er streng gläubig ist aber wenn er dir wirklich gedroht hat solltest du entweder mit deinen Eltern (auch wenn du schon 17 bist) oder wenn es wirklich schlimm war mit der Polizei darüber reden bzw. den Vater anzeigen.Aber es gibt kein Gesetz das dir verbietet dich mit ihr zu treffen

Hoffe ich konnte dir helfen

LG GerneHilfreich1

Jurius  07.08.2016, 00:34

Aber es gibt kein Gesetz das dir verbietet dich mit ihr zu treffen

Doch, gibt es. § 1832, Abs. 2 BGB. Danach kann ein Erziehungsberechtigten ihm den Umgang mit ihr verbieten.

GerneHilfreich1  07.08.2016, 10:56

Oh ja tut mir leid das hatte ich vergessen da ich überlesen hatte das sie erst 14 ist (ich ging davon aus das sie auch 18 ist) tut mir leid für den Fehler und danke Jurius das du mich verbessert hast 😃

Ob Du bisexuell bist oder nicht ist vor dem Gesetz egal, wenn Du aber mit einer 13jährigen zusammen bist und die Eltern damit nicht einverstanden sind, kannst Du eine Menge Ärger bekommen!

Das hat nichts mit der Religion zu tun, sondern mit den deutschen Gesetzen:

Vor dem 14. Geburtstag gelten Personen in Deutschland als Kinder, sind damit noch nicht strafmündig und unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Daher können unter 14-jährige auch nicht belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen oder eben Sex haben. Dies ist dann allerdings kein Freifahrtsschein, denn wer allzu sehr über die Strenge schlägt, bekommt ggf. Besuch vom Jugendamt und die Eltern entsprechend Ärger.
Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher nicht belangt werden.
Ist einer der Sexpartner allerdings noch Kind und der Partner mindestens 14, dann sieht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen aller Art (also auch schon einen Zungenkuss) als "Sexueller Missbrauch von Kindern". Dabei spielt es KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden war oder den Sex gar initiiert hat! Auch die Eltern können es nicht wirksam "genehmigen" - im Gegenteil: Durch Förderung oder Duldung des "Missbrauchs" können sie selbst Ärger bekommen. Spätestens wenn ein Kind schwanger geworden ist, lässt sich da nichts mehr "unter den Teppich kehren".
In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfen - egal wie alt - solange weder Zwang ausgeübt wird, noch Geld fließt oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer/Schüler, Chef/Angestellter usw.) ausgenutzt wird.
Ist die Jugendliche unter 16 und der ältere Partner über 21 KÖNNTEN die Eltern des/der Jugendlichen ihn dann anzeigen, wenn er die (durch einen Gutachter zu belegende) fehlende Reife des Jugendlichen ausgenutzt hat. Ab 16 gibt es dann keine Altersgrenzen mehr.
Damit dürfte eine 14-jährige theoretisch also auch mit einem 60-jährigen Sex haben, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür automatisch interessiert.
Eltern haben allerdings ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen - was aber seit Jahrhunderten Liebende nicht davon abhält es heimlich zu tun... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren

Das tut mir wirklich selbst weh, wenn ich so etwas lese.

Aber auch wenn ich es ungern sage, ich glaube nicht, dass das funktionieren kann.

Immerhin ist deine Freundin erst 14 Jahre alt und lebt unter dem Dach ihrer Familie - ergo muss sie machen, was ihr gesagt wird. 

Ich habe wirklich tiefstes Verständnis für deine Situation, aber eine heimliche Beziehung fliegt immer auf und es ist ja für euch beide ne schlimme Situation wenn ich andauernd Angst haben müsst, dass ihr erwischt werdet....

Armandokun  07.08.2016, 00:47

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