Bildertausch mit Minderjähriger?
Hallo alle miteinander, ich hab mir mal eine Frage gestellt. Wenn ein 14-Jähriger Junge und ein 12-Jähriges Mädchen sich gegenseitig Nacktbilder schicken, und keiner von beiden den anderen dazu zwingt, ist das dann trotzdem strafbar? Und wenn ja, welche Gesetze und Strafen sind relevant?
6 Antworten
Wenn die 12 jährige auf den besagten Nacktbildern eine geschlechtsbetonte Pose hat, oder eine sexuelle Handlung vornimmt (z.B. masturbiert) dann wäre es Kinderpornographie, und der 14 jährige könnte wegen § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften haften, wenn es herauskommt. Wenn es aber lediglich Nacktfotos, ohne sexuelle Handlungen oder aufreizende Posen sind, dann ist es erlaubt. Fragt sich nur, was alles unter eine sexuelle Handlung fällt.
Kenne keinen Grund weshalb dies Strafbar wäre, solange dieser Bilder nicht anderweitig benutzt werden: (Veröffentlichen, Unerlaubtes weitersenden, usw,...)
Gibt es keinen Grund zur Sorge.
Es gibt kein Gesetz, das euch das verbietet und strafbar machst du dich damit auch nicht.
Tja, früher wurden Oblaten-und/oder Glanzbilder getauscht,heute eben Nacktbilder. Beides nicht strafbar.
Einziger Unterschied zu früher:doppelte darf man nicht mit Unbeteiligten tauschen.
Es ist nicht strafbar, da keine sexuellen Handlungen praktiziert wurden.
Solange der Junge minderjährig ist, sollte es nicht strafbar sein.
@NinJoyo
Warum sollte es nicht strafbar sein, wenn der Junge auch minderjährig ist? Ab 14 ist man strafmündig. Es ist zwar letzendlich nicht strafbar, aber trotzdem. Was hat das damit zu tun?
Ich gehe nicht davon aus, dass ein "Bildertausch" zwischen minderjährigen, egal ob strafmündig oder nicht, strafbar ist.
Du gehst nur davon aus, du weisst es aber nicht.
Würde ein 14 jähriger eine 13 jährige nach einem pornographischen Nacktfoto fragen, dann würde er sich strafbar machen. Würde aber ein 20 jähriger eine 13 jährige nach einem nicht pornographischen Nacktfoto fragen, macht er sich nicht strafbar. Wenn beide 14 oder älter sind, dürfen sie sich gegenseitig pornographische Bilder zuschicken. Jugendpornographie ist nämlich in diesem Fall erlaubt. Erst wenn einer der beiden die Fotos verbreitet, macht er sich strafbar.
Kleiner Fun Fact:
Wenn ein 14 jähriger mit einer 13 jährigen schläft, macht er sich strafbar, wegen sexuellen Missbrach von Kindern, denn eine 13 jährige ist noch nicht Sexualmündig und gilt juristisch als Kind. Schläft allerdings ein 30 jähriger mit einer 14 jährigen, dann ist das in der Regel erlaubt, denn ab 14 ist man Sexualmündig. Das hat nichts mit der Minderjährigkeit zu tun, sondern mit der Sexualmündigkeit.
Viele Unwissende stellen sich das aber so vor:
Minderjährige/r + Minderjährige/r = erlaubt
Völljährige/r + Minderjährige/r = verboten
Stimmt aber eigentlich nicht.
Und wenn der Junge 15/16/17 ist?