Bilder veröffentlichen von autos

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Der Anbieter des Autos (meist der Hersteller) hat zweierlei Rechte am Äußeren des Autos: 1.) Ein Markenrecht. 2.) Meist noch ein Recht am Geschmacksmuster des Designs.

Gegen ersteres Recht verstößt man nicht, wenn man das Auto knipst und das Bild dann verbreitet, sagt das Europagericht:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Und ein bei dpma Punkt de eingetragenes Design besagt nur, dass man mit diesem Design keine Waren ausstatten darf, die man anbieten möchte. Ein Foto des Designs ist aber keine solche Ware. Ein Auto dieses Designs wäre eine solche Ware.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Datenschutz und Persönlichkeitsschutz*) sind nicht absolut zu sehen. Nummernschilder und Gesichter zu verpixeln schadet aber auch nichts.

*) § 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; [...]

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Das ist absolut kein Problem. Es ist auch egal, ob das Kennzeichen zu erkennen ist oder nicht. (Wer sein Auto auf die Straße stellt, muss damit rechnen das es (und das Kennzeichen) gesehen und u. U. auch fotografiert oder gefilmt wird.)

Ist egal ob es zu sehen ist oder nicht. Du würdest ja auch dein Auto benutzen oder umgekehrt wenn dir jemand eine Kammera hinhält. 

Du solltest das Nummernschild unkenntlich machen sonst kann dich der Besitzer belangen...

Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann der Autobesitzer den Fotografen belangen?

@Ignatius

Datenschutz.

Kennzeichen ist nicht zu sehen.>

Wegen was kann er dich belangen ? 

nummernschild übermalen und solang auch nur wirklich das auto zu sehen ist , ist es kein problem denke ich :)

Kennzeichen ist nicht zu sehen.>