BG ETEM als Kleinstunternehmer/ Anmelden?

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Hoi.

Nein, du bist verpflichtet dich bei der BG zu melden, allerdings erheben die selten ein Bußgeld wg. Nicht-Anmeldung.

§ 192 SGB VII Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren

(1) Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger

  1. die Art und den Gegenstand des Unternehmens,

  2. die Zahl der Versicherten,

  3. den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und

  4. in den Fällen des § 130 Abs. 2 und 3 den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten mitzuteilen.

Wenn du dich nicht meldest, kannst du dich nicht befreien lassen, sondern darfst bis zu vier Jahre Beiträge nachzahlen....wenn du zu den Textil/Bekleidungs/Druck/Papier-Unternehmen gehörst...

"Unternehmer der Textil- und Bekleidungsbranche sowie der Gewerbezweige Druck und Papierverarbeitung sind gemäß der Satzung (§ 46 Abs. 1) der BG ETEM gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Da sie häufig selbst in ihren Betrieben mitarbeiten, sind sie denselben Gefahren ausgesetzt wie ihre Beschäftigten.

Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge."

Also nochmal in Ruhe prüfen, was für dich billiger wird....

Ciao Loki

Wenn Du abwartest kannst Du sicher sein, dass es teuer wird, Wenn Du Dich jetzt freiwillig anmeldest hast Du die paar Monate nachzuzahlen, die Nachzahlung steigt ja auch jeden Monat. Also gleich anmelden und auch gleich den Antrag auf Befreiung stellen. Dann hast Du es hinter Dich gebracht. Das ist allemal besser als zu warten bis die BG sich von sich aus meldet. Denn dann kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen.