Fotografie Nebengewerbe - noch mehr zu beachten?
Hallo,
ich bin in Vollzeit Berufstätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby der Fotografie etwas Geld dazu verdienen.
Ich habe mich schon umfangreich belesen und auch schon Sachen umgesetzt habe jedoch noch ein bis zwei Fragen welche offen geblieben sind.
Also wie gesagt ich bin Vollzeit Berfustätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby etwas dazu verdienen. Es wird nichts extra wegen dem Nebenverdienst angeschafft alles ist durchs Hobby vorhanden und ich möchte mich nur rechtlich absichern und Rechnungen schreiben dürfen. Das gante läuft auch unregelmäßig. Mal mach ich was mal nicht!
Zunächst habe ich auf der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet und auch mit dem Finanzamt alles abgeklärt. Das ganze läuft nun nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerfrei und bei der Lohnsteuerjahreserklärung muss ich eine kleine Gewinnermittlungsrechnung abgeben.
Da Fotografie ein Handwerk ist muss ich in die Handwerkskammer schreiben lassen - ist auch erledigt!
Nun wäre da noch die Berufsgenossenschaft in meinem Falle die BG ETEM. Man kann sofern man unter 100 Tagen zu 8 Std im Jahr arbeitet sich von deren Beitragspflicht befreien lassen! Muss ich mich jetzt bei denen melden oder nicht?
Wie gesagt es gibt keine "Firmenanschrift" oder "Geschäftsräume" etc pp. Ich will einfach nur bei Bedarf Rechnungen schreiben und stelle meine Produkte sprich Bilder alle selber her und verarbeite nichts von Dritten.
Ist jetzt soweit alles i.O. oder muss ich noch etwas dringendes Beachten ich möchte später kein böses Erwachen haben!
Für hilfreiche Antworten bin ich ausgesprochen DANKBAR!
3 Antworten
Wenn du Auftragsarbeiten machst, hat das nichts mit Kunst zu tun. Ebensowenig spielt es eine Rolle, ob man zuhause oder im Freien fotografiert. Du bist Gewerbetreibender und hast alles richtig gemacht !
Eintragung in HWK ist richtig, weil der Fotograph nach Nr. 38 der Anlage B zur Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Handwerken gehört.
Die BG wird sich bei dir melden. Weil du aber keine Angestellten hast, entstehen da keine Kosten.
Deine Firmenanschrift ist deine Wohnung, denn von dort aus machst du doch deine Geschäfte und da soll die Geschäftspost hinkommen.
Ok das war sehr hilfreich also erstmal nichts machen bzgl BG :-)
Du musst kein Gewerbe anmelden, wenn es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Viel wichtiger ist das Finanzamt!
Rechnungen können ohne Ausweisung der MwSt./Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Es muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) geführt werden.
Du musst in keine Berufsgenossenschaft, da du keine Angestellten hast!
Die Fotografie ist kein Handwerk. Es ist Kunst! Auch das ist also falsch!
Wieso fragst du erst jetzt?
Ich mache auch nebenbei künstlerische Fotografie und bin beim Finanzamt angemeldet.
PS. Gewerbe wäre es, wenn du ein Fotostudio eröffnest, aber nicht wenn du die Fotografien in deinen eigenen Wohnräumen bzw. in gemieteten Räumen bzw. im Freien machst.
Wer Bilder im Auftrag anfertigt ist kein Künstler. Künstler stellen erst das Bild her und suchen danach einen Käufer. Künstler sind nicht Weisungsgebunden, Handwerker fertigen das Bild nach Weisung oder Absprache.
Also habe ich soweit alles richtig gemacht oder? Also doch HWK?
Ja, hast du.
Ich mache keine Fotos als Auftragsarbeit. Ich schieße einfach schöne Fotos und biete sie zum Verkauf an. Das ist also offenbar etwas anderes. Ich lerne gern dazu.
Wenn du das Foto vorher selbst gemacht hast und es dem Gasthaus anbietest, ohne dass das Gasthaus einen Auftrag dafür gegeben hat, dann wäre es - den Ausführungen von Stubenkücken folgend - kein Gewerbe!
Ich bin auch beim Finanzamt angemeldet und habe nie etwas vom Gewerbeamt gehört. Wahrscheinlich weil ich beim Finanzamt angegeben habe, dass ich nicht im Auftrag handle, sondern die Fotos einfach nur zum Verkauf anbiete.
Die Steuernummer bekommst du immer. Und EÜR kannst du machen, wenn dein Einkommen durch die Tätigkeit rund 17.500,- Euro im Jahr nicht übersteigt. Dann musst du die Umsatzsteuer nicht extra ausweisen auf Rechnungen.
Vielen Dank! So habe ich das auch bewusst gemacht mit den 17500 und MwST frei!
Natürlich gibt es eine "Firmenanschrift". Wo geht die Post vom Finanzamt den sonst hin wen nicht in/an den Betrieb, wo sollen Gläubiger, Schuldner und Abmahnanwälte denn sonst ihre Post und Vorladungen hin zu stellen lassen.
Die Adresse ist seine Privatadresse. Er benötigt keinen Firmennamen. Er kann auf die Rechnungen auch einfach seinen normalen Namen und seine Privatadresse schreiben, wenn er kein Fotostudio hat.
JA so habe ich es vor und wurde auch so angenommen!
Er muss sogar seinen Namen benutzen weil er keine "Firma" ist. Eine Ladungsfähige Anschrift muss trotzdem veröffentlicht werden.
Wenn ich beispielsweise an ein Gasthaus ein Bild verkaufe wollen die eine Rechnung mit Steuernummer ---> Finanzamt ---> Steuernummer auf Gewerbeanmeldung ----> Gewerbanmeldung geht automatisch zur zuständigen Kammer ----> die melden sich bei mir.
Oder bin ich falsch. Noch liegt der Kammerzettel hier. Bisher habe ich sozusagen nur eine Steuernummer fürs Finanzamt geholt wegen der EÜR welche es aber nur auf Grund Gewerbeanmeldung gibt.
Was ist nun mit HWK und BG???
BG fällt demnach schon mal flach, richtig?