Habe vergessen wegen einer Beurlaubung zu fragen, was kann ich jetzt tun?

6 Antworten

Was meinst du mit "Beurlaubung vergessen"? Meinst du, du hast vergessen, dich beurlauben zu lassen? Dann mußt du zur Schule gehen. Mit einer Entschulidung ist es nicht getan, weil die Tatsache, daß du es vorziehst, an einer Feierlichkeit teilzunehmen, kein Entschuldigungsgrund ist. Du mußt dich vorher berurlauben lassen und auch in Kauf nehmen, daß du nicht beurlaubt bist. Wenn du jetzt einfach nicht in der Schule auftauchst, obwohl keinen Entschuldigungsgrund hast, fehlst du unentschuldigt mit allen Konsequenzen, die das mit sich führt. Wenn das nur für einen Tag ist, kann dich dein Klassenlehrer beurlauben. Dann sei morgen zur ersten Stunde da. Vielleicht beurlaubt er dich, und du kannst dann sofort wieder gehen. Was anderes fällt mir nicht ein.

Am besten ruft Deine Mutter eine halbe Stunde vor Schulbeginn bei der Schule an - da sollte das Seki besetzt sein - und klärt das ab. Schlimmsten Falls muss Deine Mutter Dich hinfahren, damit Du rechtzeitig zum Unterricht kommst. Bestenfalls darfst Du die Beurlaubung auch am Freitag mitbringen.

Inwiefern hast du die vergessen ? Sie in der Schule einzureichen oder du hast das Formular oder whatever in der Schule vergessen ? In jedem Falle kann dich auch deine Mutter selber entschuldigen es sei denn du hast ein Atestpflicht. Deine Mama soll einfach einen Zettel schreiben auf dem steht aus welchem Grund sie dich beurlaubt hat. Und am besten einmal morgens in der Schule anrufen und sagen das du nicht zum Unterricht erscheinen wirst.

DerTroll  24.09.2015, 00:50

Es ist richtig, daß für ein Fehlen auch ein Elternteil die Entschuldigung selber schreiben kann. Aber das gilt für Fälle, für die klare Entschuldigungsgründe sind wie Krankheit, sprich wenn man nicht in der Lage war zur Schule zu gehen. Aber hier geht es ja darum, daß die Fragenstellerin für einen Tag freigestellt werden möchte, um an einer Feierlichkeit teilnehmen zu können. Dazu muß sie beurlaubt werden. Wenn das nicht der Fall ist, ist sie verpflichtet, zum Unterricht zu erscheinen. Und ob sie überhaupt beurlaubt wird, liegt im Ermessen der Schule (in der Regel entscheidet das für einen Tag der Klassenlehrer und für länger der Schulleiter). Aber einfach eine Entschuldigung mitbringen reicht für so etwas nicht aus!

Kuhlmann26  24.09.2015, 10:42
@DerTroll

Es liegt in den meisten Fällen nicht im Ermessen der Schule. Nur in BW gibt es eine Kannbestimmung. In anderen Bundesländern sind die religiösen Schüler - teilweise bedarf es eines Antrags - an diesem Tag freizustellen. Siehe Link in meiner Antwort.

Es herrscht bildungspolitisch nun mal Kleinstaaterei in der vereinigten Bundesrepublik.

Du kannst das bestimmt nachreichen und ja du kannst auch anrufen :)

DerTroll  24.09.2015, 00:46

Das geht nicht. Sie ist ja an sich schulpflichtig. Wenn sie jetzt wegen einer anderen Veranstaltung dem Unterricht fernbleiben will, geht es nur, wenn sie dazu beurlaubt wird. Das muß schriftlich beantragt werden. Die Beurlaubung kann aber auch abgelehnt werden. Auf Verdacht einfach fernbleiben, so nach dem Motto "das wird bestimmt rückwirkgend genehmigt, wenn ich es nachreiche" ist nicht!