Beurkundung o Beglaubigung der Teilungserklärung?

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Beglaubigung

Der Notar bestätigt durch Beglaubigungsvermerk, daß der Eigentümer tatsächlich selbst unterschrieben hat

Beurkundung

Der Notar bürgt für eine rechtlich einwandfreie Teilungserklärung.

Im Steitfall hat die beurkundete Teilungserklärung einen höheren Stellenwert; bei der Beglaubigung wird nicht der Inhalt der Erklärung geprüft - daher könnte eine nur beglaubigte Teilungserklärung bei späteren Rechtsstreitigkeiten nachteilig sein, weil sie ggf. zu nachlässig formuliert wurde oder rechtswidrige bzw. auslegungsanfällige Inhalte enthalten könnte.

Ich empfehle die Teilungserklärung sicherheitshalber beglaubigen zu lassen - lieber ein paar Euro mehr ausgeben, aber dann auf der relativ sicheren Seite stehen.

BenniXYZ 
Fragesteller
 15.08.2018, 20:26

Danke, jetzt habe ich den Unterschied verstanden.

Es gibt Rechtsgeschäfte die eine notarielle Beteiligung / Beurkundung erfordern. Das betrifft i.d.R Geschäfte um Haus- Grund und Boden.

Auch bei Gründungen / Änderungen von Gesellschaften zur Eintragung im Handelsregister.

... und dann gibt es noch Beurkundungen bei denen der/die Partner Wert darauf legen, dass der Vereinbarung eine besondere Gewichtung beigemessen wird.

Das können Schenkungen, Testamente usw. sein.

Ein Notar beglaubigt nicht nur die Unterschriften, erklärt auch über den Inhalt der Vereinbarung auf. (zumindest sollte es so sein)

BenniXYZ 
Fragesteller
 14.08.2018, 22:32

Ich wollte nur wissen, wo der Unterschied bei der Teilungserklärung liegt. Wird die sicherer, wenn der Notar sie beurkundet?

KHSchindelar  14.08.2018, 22:34
@BenniXYZ

Unterschied zwischen was ?

Teilungserklärung ist ein Erfordernis zum Eintrag ins Grundbuch. Ohne diese Teilungserklärung verbleibt es bei der bisherigen Grundbucheintragung und den dort festgehaltenen Eigentumsverhältnissen.

BenniXYZ 
Fragesteller
 14.08.2018, 22:36
@KHSchindelar

Man kann die Teilungserklärung beurkunden lassen, oder der Notar prüft nur die Unterschriften. Was wird wann gemacht?

KHSchindelar  14.08.2018, 22:37
@BenniXYZ

Dann kann im Grundbuch die Veränderung der Eigentumsverhältnisse eingetragen werden und sind amtlich.

BenniXYZ 
Fragesteller
 14.08.2018, 22:40
@KHSchindelar

Ja ich weiß, in beiden Fällen. Jedoch wann wird beurkundet und aus welchem Grund reicht es aus, dasß der Notar nur die Unterschriften unter der Teilungserklärung prüft und die nicht beurkundet?

KHSchindelar  14.08.2018, 22:41
@KHSchindelar

Die Teilungserklärung ist ein Rechtsbegriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts und in § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen und/oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden sind. (Wohnungseigentum, Teileigentum§ 1 Abs. 2 und 3 WEG).

Mit der Teilungserklärung wird demnach sachenrechtlich das Wohnungs- und/oder Teileigentum begründet (§ 2 WEG). In den vom Wohnungseigentumsgesetz gesetzten Schranken (vgl. § 5 Abs. 1 bis 3 WEG) kann die Teilungserklärung bestimmen, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum sind. Ferner sind in der Regel besondere Sondernutzungsrechte (z. B. an Stellplätzen) festgehalten. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.

Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Zu ihr gehört ein Aufteilungsplan, der von der Bauaufsichtsbehörde als zuständiger Genehmigungsbehörde bescheinigt sein muss (§ 7 WEG). Hierzu prüft die Behörde die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten und ob der Teilungsplan inhaltlich der zum Grundstück gehörenden Baugenehmigung entspricht.

Die Teilungserklärung und die dazugehörenden Urkunden werden beim Grundbuchamt verwahrt.

KHSchindelar  14.08.2018, 22:45
@BenniXYZ

Es ist Euer Auftrag an den Notar, wolltet Ihr keine Beurkundung ? Keinen Eintrag ins Grundbuch ?

Ihr seit der Auftraggeber und Herr des Geschehens.

Gibt es vielleicht eine "Sammeleintragung" von mehreren Eigentümer-wechsel ?

schleudermaxe  15.08.2018, 14:39
@BenniXYZ

... ja, denn erst dann kann sie ins Grundbuch gelegt werden und nur somit gilt sie für die ET.

Bei der Unterschriftsbeglaubigung (öffentliche Beglaubigung) bestätigt der Notar lediglich, dass die Unterschriften der im Beglaubigungsvermerk genannten Personen vor ihm vollzogen oder anerkannt wurden. Zum Inhalt gibt er keine Erklärung ab.

Bei einer notariellen Beurkundung schreibt der Notar seine Wahrnehmung nieder. Es muss also eine Niederschrift angefertigt werden. Z.B. bei einem Grundstückskaufvertrag.

Teilungserklärungen werden in der Praxis fast ausschließlich notariell beurkundet.

Bei der Beurkundung wird man im Grundbuch eingetragen. Beglaubigung ist nur eine notarielle Bestätigung der Unterschrift

BenniXYZ 
Fragesteller
 14.08.2018, 22:33

Die Teilungserklärung wird hinterher in beiden Fällen im Grundbuch eingetragen.

CARLOWUM  14.08.2018, 22:55

Beurkundung und Beglaubigung sind 2 paar Schuhe

Die Teilung muss natürlich auch im Grundbuch eingetragen werden.