Sind Notare an Bundesländer gebunden - oder darf z.B. ein in Stuttgart niedergelassener Notar einen Immobilienkauf in Hessen beurkunden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder deutsche Notar kann über jeglichen Grundbesitz in Deutschland einen Kaufvertrag beurkunden. Wo das Grundstück liegt, ist also unerheblich.

Was nicht geht, ist (gem. deinem Beispiel) ein Auswärtstermin eines Stuttgarter Notars in Hessen. Das überschreitet seinen zugewiesenen Amtbereich. Die Beurkundung wäre zwar wirksam, in der Praxis wird das aber kein Notar machen. Im schlimmsten Fall könnte er seines Amtes enthoben werden und das wird natürlich nicht riskiert.

Zunächst Danke sehr!

Ich muss aber nochmals nachfragen:

Ist das so zu verstehen:  Verkauft ein Hesse sein Haus an einen Hessen und sowohl Käufer wie Verkäufer wollen zu einem Notar in Stuttgart, dann ist die Beurkundung in Ordnung, wenn sie mit allen notwendigen Unterlagen das Notariat in Stuttgart aufsuchen?

Der Notar seinerseits darf (oder sollte) jedoch nicht nach Hessen fahren, um die Beurkundung DORT vorzunehmen?

@Hufnagl

Ich bedanke mich recht herzlich !!!

Ja darf er, Hauptsache deutscher Notar.