notar liest nur vor..?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Notar die Urkunde vorliest nennt sich das notarielle Beurkundung. Wenn er nur die Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigt, nennt sich das notarielle Beglaubigung. Ob er den Entwurf gefertigt hat oder nicht ist für die Bezeichnung egal. Allerdings geht die Haftung des Notars bei der Beurkundung weiter, er muss über den Inhalt der Urkunde belehren usw. Bei der Beglaubigung muss er nur prüfen, ob Inhalt des Schriftstücks rechtwidrig ist oder sonst in einem rechtwidrigen Zusammenhang steht.

 

Etwa "nur vorlesen" in dem Sinne gibt es beim Notar nicht, wenn er beurkundet haftet er auch. Es gibt dafür keinen besonderen Ausdruck, zumindest ist mir der nicht bekannt.

Das ist eine noterielle Bekanntgabe oder auch Testamentseröffnung

nee, das wars net. is net nur auf testament bezogen gewesen...

Testamente werden in Deutschland nicht von Notaren eröffnet, sondern vom Nachlassgericht.