Generalvollmacht- ohne Notar gültig?

6 Antworten

Eine Vollmacht, die nicht beurkundet ist, kann keine Generalvollmacht sein, auch wenn sie sich so nennt. Sie ist dann eine privatrechtliche Vollmacht, die nicht für Grundbesitz, Anlagevermögen oder Geschäftsbeteiligungen gilt. Viele Banken verlangen zudem eine von ihnen aufgesetzte Kontovollmacht.

Rein formell ist eine privatrechtliche Vollmacht gültig, wenn sie eigenhändig mit Datum unterschrieben ist und keine begründeten Zweifel aufkommen können, dass die Vollmacht freiwillig und in einem geschäftsfähigen Zustand (wenn sie auch für finanzielle und rechtsgeschäftliche Geschäfte gelten soll) erstellt wurde.

Bei einer Vollmacht, die „nur“ für die Vertretung in medizinischen Dingen sowie Bestimmung über den Aufenthalt etc. gelten soll, genügt die Einsichtsfähigkeit. Je älter der Mensch und je jünger die Unterschrift, desto eher können Zweifel entstehen.

Die Beweislast dürfte dann zwar bei dem Zweifler liegen, doch kann es zu unliebsamen Verzögerungen führen. Darum ist eine Bezeugung anzuraten, z. B. vom Hausarzt oder einer anderen stempelführenden Stelle (von der angenommen werden darf, dass sie die Voraussetzungen beurteilen kann). Notfalls kann aber jede unabhängige dritte Person bezeugen, muss dann aber evtl. vor einem Gericht die Zweifel widerlegen.

Ja, eine Vollmacht ist grundsätzlich formlos möglich. Man muss jedoch beachten für welche Geschäfte man die Vollmacht benötigt, je nachdem um was es sich handelt kann die beglaubigung erforderlich sein (z.B. Grundstücksgeschäfte)

Vollmachtgeber ist meine Oma, die Vollmacht soll vor allen für Verträge, Anträge und bei Behörden gelten. Würde das dann auch gehen?

@andreas124

Kommt ganz drauf an, das kann man pauschal nicht sagen. Warum lasst ihr die Vollmacht nicht beglaubigen? WEnn der Notar den Entwurf nicht macht (ihr das Schriftstück also fertig vorlegt und nur noch unterschreibt) kostet das höchstens 130 € (+ MwSt, Auslagen usw.)

@SchnuBee

Ja, das werde ich machen lassen, vielen Dank.

ja ist sie.

des öfteren habe ich schon meinem bruder eine ausgestellt und die galt dann auch

Ja, sie ist gültig, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. So eine - auch Gesamtvollmacht genannte - Verfügung (genau genommen sind es mehrere diverse Verfügungen), sollte man aber von Profis machen lassen, denn sonst gibt es im Ernstfall nur Ärger!

Wenn auch Immobiliengeschäfte umfasst werden sollen, muss die Generalvollmacht unbedingt beglaubigt werden. Das muss nicht unbedingt ein Notar machen! Mehr zum Thema habe ich hier gefunden: https://www.rechtsanwalt.com/vollmachten/  

Grundstücks- und Immobiliengeschäfte oder sonstige ein Grundbuch betreffende Tätigkeiten sind damit nicht abgedeckt.