beurkundung- kindesunterhalt

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Als Kindesvater würde ich mich gegen eine Beurkundung stur stellen. Bei einer Beurkundung ist es so, dass der darin festgelegte Unterhaltsbeitrag immer und ewig bezahlt werden muss, egal ob Arbeitslosigkeit, sehr lange Krankheit oder HartzIV vorliegt. Bei einem Unterhaltstitel kann man da als Vater flexibler sein und bei oben genannten Fällen den Unterhalt neu berechnen lassen. Natürlich kann man die Beurkundung auch ändern lassen, aber das ist sehr sehr schwer.

und bei ner beurkundung kann man in deinen genannten fällen keine neuberechnung machen? ist diese beurkundung pflicht?

@lela025

Die Beurkundung ist keine Pflicht. Viele Mütter wollen dies aber, damit sie abgesichert sind. Man kann die Beurkundung ändern lassen - aber nur über einen Anwalt und die Änderung ist sehr schwer. Und wenn du arbeitslos oder sonstiges bist, kannst du dir keinen Anwalt leisten. Und Unterhaltsfragen können nicht über eine Rechtschutzversicherung finanziert werden.

@lela025

die neuberechnung vom JA würde eben nix bringen ,der KV besteht auf seine beurkundung die eben nicht mehr aktuell ist .selbst das jugenamt sagt mir ,ich solle mich um die unterlagen die dafür vom KV benötigt werden ,selbst kümmern (was der ja auch freiwillig macht :-/ )

Grundsätzlich muss nichts beurkundet werden, wenn der Kontakt zur Kindsmutter als Normal eingestuft wird und man sich im Betrag des Unterhaltes einig ist. Solltest du dich aber nicht an die Vereinbarung halten, kann der Weg zum Jugendamt erfolgen. Dort wird dann der Betrag festgelegt und es erfolgt ein Titel, der dauerhaft gezahlt werden muss. Im schlimmsten Fall geht es vor Gericht und diese Richter fackeln nicht lange und brummen dir eine Summe nach der Düsseldorfer Tabelle auf, wobei dieses kein Gesetz, sondern lediglich ein Anhalt ist, auf. Mich hat eine frigide Richterin auf dem Kieker gehabt und hat ein Urteil in 1. Instanz gesprochen, das ich ausgeblutet bin. In der Revision vor dem OLG HH musste ich dann nur noch die Hälfte des ersten Urteil zahlen, aber zwischen dem 1. und dem Revisionsurteil konnte meine Ex machen was sie wollte, denn mit dem 1. Urteil hatte sie einen Titel und hat auf Teufel komm raus gepfändet, das ich wirtschaftlich zusammengebrochen bin...... Also mein Rat: Versuch eine interne gütliche Einigung

Wenn sich das Einkommen nachhaltig wesentlich ändert, kann man eine Abänderungsklage machen. Ja, das ist Pflicht/Gesetz. Wenn man keinen Titel unterschreibt, winkt einem eine Klage. Wer Lust drauf hat...

Ja, das ist Pflicht/Gesetz. Natürlich kann man dem auch einfach nicht nachkommen- aber dann winkt einem eine Klage