Vorsorgevollmacht - notarielle Beurkundung bei Vermietung Eigentumswohnung
Ich erstelle gerade u.a. die Vorsorgevollmacht. Im Beratungsbuch steht folgendes: "Es gib jedoch auch einige Geschäfte, die der Bevollmächtigte nur tätigen kann, wenn seine Vollmacht notariell beurkundet wurde. Dazu gehören vor allem Grundstücks- und Immobiliengeschäfte." Ich vermiete meine Eigentumswohnung. Muss ich dann auch die Vorsorgevollmacht vom Notar beurkunden lassen?
2 Antworten
Für die Vermietung nicht. Aber wenn die Eigentumswohnung veräußert oder belastet werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte (nicht notariell beurkundete) Vollmacht erforderlich, siehe hier: http://www.erbfix.de/2016/05/welche-form-benotige-ich-fur-meine.html
frag am besten einen Notar. Was soll denn der Sinn der Vollmacht sein? Wenn die Wohnung dir gehört brauchst du normalerwesie keine Vollmacht, nur wenn du für jemand anderes was tust. Ich habe die Betreuungsbestellung vom Gericht und kann alles für die Person regeln. Muss nur eine Kopie dieses Beschlusses beifügen.