Greift der PayPal Käuferschutz auch bei Ebay Kleinanzeigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Hauptfehler war, dass Du als Privatverkäufer Paypal-Zahlung akzeptiert hast. Paypal wird dem Käufer höchstwahrscheinlich das Geld erstatten.

Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten für Dich.

Hat der Käufer einen berechtigten Sachmangel reklamiert, bist Du in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Will der Käufer nur "günstig" kaufen, kannst Du zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen und Dich auch auf das BGH-Urteil berufen:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-11/online-shopping-paypal-bundesverfassungsgericht-urteil-staerkt-kaeufer

Hier wurden die bestehenden Rechte privater Verkäufer nochmals bestärkt. Paypal hat keine Rechtskraft und setzt sich mit den Entscheidungen zum Käuferschutz regelmäßig über deutsches Recht hinweg. Paypal hat eine lux. Bankenlizenz und arbeitet als Finanzdienstleister. Das ist kein Weg in die Rechtssprechung.

Muss ich jetzt mein PayPal Konto erstmal wieder ausgleichen bis PayPal den Fall gelöst hat?

Das wird PayPal Dir dann schon mitteilen. Solange der Fall aktiv ist, wirst Du nichts ausgleichen müssen. Wenn die aber zu Deinen Ungunsten entscheiden sollten, dann hast Du bei denen ein Minus. Macht ja aber nichts, weil Du dann ja Deinen Artikel vom Käufer zurück erhältst.

Das stimmt, aber er könnte anschließend privat gegen den Käufer vorgehen. Paypal hat zwar eigene Entscheidungen aber steht nicht über dem Gesetz.

Weise Paypal darauf hin, dass hier von Privat an Privat verkauft wird. Da greift keine Gewährleistung.

Wie lange der Support von denen dafür braucht... da verweigert meine Kristallkugel die Auskunft.

Und genau deswegen verkauft man bei Ebay Kleinanzeigen nur mit Barzahlung bei Abholung!

Weise Paypal darauf hin, dass hier von Privat an Privat verkauft wird. Da greift keine Gewährleistung.

Das ist ja erst einmal komplett falsch.
Es reicht nicht PayPal darauf hinzuweisen, sondern es kommt alleine auf den zwischen den beiden Parteien geschlossenen Vertrag an. Hat er alles richtig gemacht - oder hat er das nicht?

@ssoul33

Es geht nicht um PayPal. Es geht darum, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen hat. Wenn nicht, dann haftet er innerhalb eines gewissen Rahmens selbstverständlich für auftretende Mängel. Die gewählte Zahlungsmethode ist dabei vollkommen unerheblich.

Die Antwort ist abwarten. In den meisten Fällen entscheidet Paypal für den Käufer! Das ist leider das große Problem mit dem Käuferschutz von Paypal. Ich mache damit nichts mehr und würde es auch nicht für Privatverkäufe empfehlen.

Was ist so schwierig an der ganz einfachen Regel bei eBay Kleinanzeigen:
Persönliche Übergabe und Barzahlung bei Übergabe!

Wer sich nicht an diese Regel hält, geht ein großes Risiko ein!
Da tummeln sich so viele Betrüger, die alle Tricks kennen, um leichtsinnige Nutzer abzuzocken.
Auf so einen bist du jetzt sicherlich reingefallen...