Betriebskostenabrechnung unaufgefordert aber verspätet einreichen, was tun um drohende Sanktionen zu vermeiden?

4 Antworten

Ach da passiert nichts, solange du es noch unaufgefordert einreichst und das Guthaben verrechnen lässt. Kannst dich immer noch herausreden, dass durch den Poststreik die Rechnung erst Anfang Juli kam und du noch offene Fragen mit den Vermieter klären musstest und das hat halt so lange gedauert.

Reich das von selber ein und schreibe gleich von dir aus ein paar kurze Zeilen,dass du dies vergessen hast weil du sonst immer zur Abgabe schriftlich aufgefordert bzw. erinnert wurdest !

Dann wird es sicher keine Folgen haben,ist immer besser als wenn sie es dann nach der Abgabe deiner Nachweise selber heraus finden würden.

Es ist ja auch nicht gesagt das dein Guthaben wie geplant verrechnet worden wäre,hättest du es rechtzeitig mitgeteilt,denn es kommt ja nicht darauf an wann dir die Mitteilung zugegangen ist,sondern wann das Guthaben auf deinem Konto ( Zuflussprinzip ) eingegangen ist.

Denn erst dann kann das Guthaben mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden.

Das bedeutet,die Anrechnung erfolgt im Folgemonat nach dem Zufluss des Guthabens auf dem Konto,wenn aber eine Anrechnung gar nicht mehr möglich wäre,weil die Leistungen für den Folgemonat schon angewiesen sind oder gar schon auf dem Konto eingegangen sind,dann kommen nur 2 Möglichkeiten in Betracht.

Es würden dann in beiden Fällen erst mal der Bescheid aufgehoben,weil ja eine Änderung eingetreten ist und dann entweder eine Zahlung in einem Betrag gefordert oder gleich auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,dass käme dann ggf.auf die Höhe des Guthabens an,wenn das etwas höher ausgefallen war dann wird sicher aufgeteilt.

Du könntest dann auch von dir aus eine Ratenzahlung beantragen,sollte es dir nicht möglich sein das in einem Betrag zu zahlen.

ja, einreichen und sagen, dass du es vergessen hast

Auf alle Fälle selbst einreichen mit Erklärung!