Betriebsinterne Stellenausschreibung, Vergabe steht schon vor Ausschreibungsende fest.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oft wird vereinbart dass offene Stellen auch intern auszuschreiben sind, das heisst aber nicht immer dass die ausgeschriebene Stelle noch zu besetzen ist, so wie das auch bei Ihrem Mann war.

Das interne Ausschreiben einer offenen Stelle hat oftmals nur formalen Charakter. Im Falle Ihres Mannes war der Betriebsratsvorsitzende nur so ehrlich (oder so dumm) dies auszusprechen. Wenn Ihr Mann pro Forma berücksichtigt worden wäre und eine ablehnende Entscheidung bekommen hätte, dann wäre der schöne Schein gewahrt gewesen.

Die fachliche Entscheidung, wer die Stelle bekommt, obliegt alleine dem Arbeitgeber.

Allerdings muss man dem Betriebsrat den Vorwurf machen dass er akzeptiert dass interne Stellenausschreibungen nur Makulatur sind.

Wenn vereinbart wurde dass offene Stellen auch intern ausgeschrieben werden müssen, dann sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber sprechen dass alle Bewerbungen bis zum Ende der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Ihr Mann könnte mit Hilfe des Betriebsrats versuchen zu erreichen dass seine Bewerbung berücksichtigt wird. Einen Rechtsanspruch darauf dass er die Stelle bekommt hat er nicht.

An Stelle Ihres Mannes würde ich den Betriebsratsvorsitzenden fragen wie der Betriebsrat akzeptieren kann das interne Ausschreibungen zum Schein gemacht werden, obwohl die Stelle schon besetzt ist. Ihr Mann sollte darauf verweisen dass derartiges Gebaren nicht der Motivation der Mitarbeiter förderlich ist und dass der Betriebsrat zumindest darüber wachen sollte, dass ein berufliches Fortkommen auch für "Altmitarbeiter" möglich ist und dass geeignete interne Bewerber eine faire Chance haben auch berücksichtigt zu werden.

Peter Kleinsorge

Betriebsräte sind häufig auch nur das Papier wert, auf dem diese bei der Wahl stehen.

war wohl dazu gedacht mal wieder n bisschen ansporn ins betriebsklima zu bringen.

nun offene stellen müssen ausgeschrieben werden solange sie vakant sind. kann ja sein das sie noch jemanden finden der besser ist als der der eigtl. für diese stelle angelernt wird

so groß ist die firma nicht... abkgekartete sache. wer am mesiten schleimt bekommt den job.

Ausschreibungen sind meist vorgeschrieben, um eine Stelle zu besetzen. Wenn Dein Mann allerdings ein Superkandidat wäre, würde er die Stelle auch bekommen, auch wenn es einen angelernten Konkurenten gibt.

die stelle ist definitiv vergeben. die ausschreibung ist vielleicht vorgeschrieben aber ohne die absicht bewerber auszuwählen. die bewerbungen landen alle in der tonne.

Geklüngelt wird auch außerhalb von Köln... Es heißt dann nur anders. Manchmal gibt es gesetzliche oder Tarifrechtliche Vorschriften über Ausschreibungspflichten... Dann ist eine Proforma-Ausschreibung ziemlich erbeitet.

ich denke geklüngelt ist der richtige ausdruck. die frage ist, ob ds rechtens ist bzw. ob man dagegen vorgehen kann oder sollte...

@Fossimone

nein, es ist nicht rechtens, aber es durfte schwierig sein, dagegen erfolgreich anzugehen.

@Indy72

Wozu dagegen vorgehen? Ausschreibungen sind oft reine Formsache. Selbst wenn es eine ganz reelle Ausschreibung gewesen wäre, hätte Dein Mann keinen Anspruch auf diese Stelle. Weswegen willst Du also klagen? Willst Du nachweisen, dass er diese Stelle hätte bekommen "müssen"?

wenn es vorgesehen ist, stellen auszuschreiben, wird das ritual vollzogen...