Mutter in Psychiatrie. Vater fragt sich ob sie sich später um das Kind kümmern kann

3 Antworten

In der Klinik gibt dem Vater keiner Auskunft

das geht den kindesvater auch nichts an. das jugendamt kann sich da erkundigen und bekommt dann ausklunft wenn die kindesmutter damit einverstanden ist. ansonsten wird das jugendamt nur benachrichtigt wenn abzusehen ist das die mutter sich nicht um das kind kümmern kann.

wenn es anlass zur sorge gibt wird das jugendamt da prüfen. das die mutter mal oder öfter in behandlung ist das ist ekin grund dafür das sie sich nicht sonst um das kind kümmern könnte.

wenn er nur angst um das kind hat ist es für alle die beste lösung wenn er die kindesmutter da unterstützt bei der erziehung.

Es gibt ja die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ich würde in Deinem Fall darauf bestehen, dass die Psychiatrie einen Bericht vorlegt, in dem klar und deutlich steht, dass die Mutter nicht einfach abhaut und das Kind alleine lässt. Und bevor dies nicht eindeutig geklärt ist, würde ich das Kind über Nacht nicht mehr rausgeben. Sollte sich herausstellen, dass die psychische Beeinträchtigung weiterhin andauert, würde ich evtl. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, zumindest für die Zeit, bis die Mutter mit Sicherheit wieder gesund ist. Meinem Anwalt würde ich in den Hintern treten oder mir einen neuen besorgen. Viel Glück!

Seh ich alles genauso wie du. Danke vielmals!

Ich würde in Deinem Fall darauf bestehen, dass die Psychiatrie einen Bericht vorlegt, in dem klar und deutlich steht, dass die Mutter nicht einfach abhaut und das Kind alleine lässt.

so einen bericht oder so ein gutachten kann niemand erstellen. genausowenig wie der vater von einem psychologen eine bekommen würde das er mit dem kind nicht einfach abhaut oder es aus dem zug wirft dabei.

@martinzuhause

Stimmt, ich habe das etwas sehr vereinfacht. Eine psychiatrische Stellungnahme ist nur auf Umwegen zu erreichen. Das Gericht kann eine Stellungnahme der Psychiatrie anfordern oder einen externen psychiatrischen Gutachter beauftragen. In einer solchen Stellungnahme finden sich dann Wahrscheinlichkeitsangaben, z.B. "die Patientin hat alternative Bewältigungsstrategien erlernt und kann mittlerweile den Anforderungen des Alltages gut begegnen" oder so etwas in der Art. Wichtig ist hier auch, was sie künftig tut, um Stresssituationen zu bewältigen. Sucht sie aktiv Hilfe, lässt sie sich weiterhin therapeutisch behandeln? Daraus lässt sich dann eher eine positive Prognose ableiten.

Hallo Coko,

wer hat denn für das Kind das Sorgerecht?

LG, Hourriyah

Die Eltern haben geteiltes Sorgerecht.

@coko782

Hallo Coko,

danke für die Antwort. Hat der Vater schon einmal versucht freundlich mit der Mutter zu sprechen? Vielleicht ist sie ja dankbar, wenn er ihr nach der Klinik zumindest bis sie wieder fest im Leben steht mit der Kinderbetreuung und Erziehung zu helfen.

Vielleicht kann man eine Lösung finden, mit der beide zufrieden sind. Eventuell mit Mediation.

So lange das Wohl des Kindes bei der Mutter nicht gefährdet ist, gibt es keinen Grund ihr das Kind wegzunehmen. Wenn der Vater damit nicht einverstanden ist und die Mutter das Kind nicht freiwillig zum Vater läßt gibt es nur den gerichtlichen Weg.

LG, Hourriyah

Im Moment darf der Vater nicht mit der Mutter sprechen. Sie darf noch keinen Besuch bekommen. (Sie soll in ein paar Tagen entlassen werden-sehr merkwürdig). Der Vater möchte ihr das Kind nicht weg nehmen. Er möchte dass sie sich die Erziehung weiterhin teilen. Er hat nur Angst dass das Kind bei ihr ist und sie dann austickt. Sie verlässt wohl in ihrem Wahn mitten in der Nacht die Wohnung und kommt Tage später wieder zurück. Der 2 jährige ist dann alleine! Da hätte ich auch starke bedenken. Dir Mutter selbst sieht das leider anders.

Naja. Danke vielmals für deine Antwort.

@coko782

Hallo Coko,

es ist Aufgabe der Klinik für eine gute Rückkehr in den Alltag zu sorgen. Dazu gibt es in der Klinik in der Regel auch Sozialberatung und Entlassplanung. Wie kann es sein, dass der Kontakt völlig unterbunden wird?! Die Mutter muss ja auch die Möglichkeit haben Kontakt zu ihrem Sohn zu haben bzw. zumindest über ihn etwas zu erfahren?! Ist sie denn noch auf einer geschlossenen Station? Rückkehr aus völliger Isolierung direkt ins Leben ist undenkbar! Normalerweise wird der Kontakt "zur Welt" schrittweise wieder hergestellt. Vor der Entlassung sollten Ausflüge nach Hause und Kontaktaufnahme mit Familie, Freunden, Bezugspersonen und Arbeit erfolgen.

LG, Hourriyah