Betreuungsunterhalt für Exfreundin weiter zahlen obwohl neu geheiratet und Frau schwanger
Hallo Zusammen, ich hoffe uns kann jemand helfen oder ist in einer ähnlichen Situation. Mein Mann und ich sind seit letztes Jahr verheiratet und ich bin nun schwanger. Er hat mit seiner Exfreundin einen vierjährigen Sohn um den er sich auch kümmert. Für diesen zahlt er auch Kindesunterhalt was hier gar nicht außer Frage steht. Das zahlt er auch gerne. Nun aber zu meiner Frage.... Seine Ex hat ihm die letzten Jahre das Leben zur Hölle gemacht. Er hat die ersten drei Jahre knapp 900 Euro Betreuungsunterhalt an sie gezahlt. Wir dachten dann als der Kleine drei wurde und alles vor Gericht ging das der Spuk nun endlich ein Ende hat und er nicht mehr zahlen muss. Falsch gedacht! Die Richterin entschied für sie und dafür das sie nur 18 Stunden die Woche arbeiten muss. Er muss also immernoch knapp 600 Euro an sie zahlen. Toll das Macht einen echt fertig. Nun meine Frage. Ich bin nun schwanger und wir bekommen im September unser Kind. Ich bin ja mit ihm verheiratet und möchte die ersten zwei Jahre nicht arbeiten. Steht ihn immernoch der Betreuungsunterhalt zu oder nur noch mir? Wie läuft das dann ab? Bekommt sie weiterhin Geld und bin ich vielleicht sogar gezwungen nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen? Ich danke Euch schon jetzt vielmals für Eure Hilfe!!!
4 Antworten
Durch deine Schwangerschaft bzw. nach der Geburt eures Kindes verändert sich die "Unterhaltsrangfolge" der Verpflichtungen deines Mannes:
- minderjährige (und "privilegierte" volljährige) Kinder
- betreuender Elternteil eines Kindes unter drei Jahren (....)
- Ehepartner
- volljährige Kinder
Du wirst demnach der Mutter des ersten Kindes unterhaltsrechtlich gleichgestellt.
Ebenso ist dann euer gemeinsames Kind dem älteren Kind gleichgestellt.
Von seinem Einkommen ist er an erster Stelle dann beiden Kindern unterhaltspflichtig.
Verbleiben ihm nach Abzug dieser Leistungen noch mehr als der Selbstbehalt, sind vom darüber liegenden Betrag die "Betreuungsunterhalte" zu erbringen...
Demnach dürfte sich vermutlich - je nach Einkommen des Mannes - zumindest der Betreuungsunterhalt für die Mutter des ersten Kindes verringern....
Bekommt sie weiterhin Geld und bin ich vielleicht sogar gezwungen nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen?
Mit den neunen Kind bzw ab sechs Wochen vor der Geburt kann eine Überprüfung bzw Neuberechung des Unterhalts verlangt werden.
Hierbei ist zu beachten, das minderjährige Kinder grundsätzlich im Rang vorgehen. Als betreuende Mutter stehen sie im Rang der anderen Mutter gleich, sofern diese überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hat.
Sie meinen eine Neuberechnung des Unterhalts für die Exfreundin? Wird angerechnet das ich die jetzige Frau bin und auch zu Hause bleibe?
Hallo Tina, Du bist mit der Exfreundin unterhaltsrechtlich gesehen tatsächlich nicht gleichgestellt, sondern der Unterhalt für Dich geht ab 6 Wochen vor der Geburt vor, da Du ein Kind zwischen 1 und 3 Jahren betreust. In der Unterhaltsrangfolge kommen zuerst die Kinder, dann Mütter unter Dreijähriger Kinder, die gleichgestellt sind mit langjährigen Ehepartnern (so ab 20 Jahren Ehe), dann die Ehefrau (der Ehe kurzer und mittlerer Dauer) ... Genaueres würde ich beim Anwalt nachfragen. Grüße
Hat die Richterin einen Zeitraum festgelegt wie lange dein Mann Betreuungsunterhalt zu Zahlen hat ?
Nein weil man Betreuungsunterhalt nicht befristen kann. Das ist eine Frechheit.