Betreuungsunterhalt für ons?
Hallo,
Mich würde mal interessieren, ab wann ein Betreuungsunterhalt erforderlich ist .
1.Was ist wenn die kindsmutter vor der Schwangerschaft kein Job hatte ?
2. Was ist wenn Sie vorher eine Unbefristung hatte oder auch eine befristete Stelle ?
3.Und ... ab wann ist kein Betreuungsunterhalt erforderlich ?
4.In wie weit wird man da auch vom Amt unterstützt?
Und als allerletztes....
5.Wenn der werdende Vater gekündigtigt wurde und nur den Unterhalt des Kindes zahlen kann ...muss er dann irgendwann den Betreuungsunterhalt nach zahlen ?
Kennt sich jemand damit aus ?
Das sind viele Fragen aber ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten....
1 Antwort
Bevor überhaupt an Betreuungsunterhalt gedacht werden kann, muss erstmal der Unterhalt für das Kind gesichert sein.
Der Kindsvater hat dem Kind gegenüber einen Selbstbehalt in Höhe von 1160 Euro. Der Kindsmutter gegenüber in Höhe von 1280,- Euro. Zumindest wenn der Kindsvater erwerbstätig ist. Ist er dies nicht, dann hat er dem Kind gegenüber einen SB in Höhe von 960 Euro und der Kindsmutter gegenüber in Höhe von 1180 Euro.
Hätte sie vor der Geburt gearbeitet und ihr Einkommen lag bei 2000 Euro netto. Dann wäre ihr Bedarf 2000 netto. Hätte sie nicht gearbeitet, dann liegt ihr Existenzminimum bei 960 Euro. Das Elterngeld wird nicht angerechnet in dem Fall (also die 300 Euro im ersten Jahr).
Und dann gibt es die Fälle, wo sie vorher mehr verdient hat als er. Hier wird dann nach dem Halbteilungssatz berechnet. Hat sie also 3500 gehabt und er nur 2500, dann liegt ihr Bedarf nicht bei 3500, sondern nur bei 3000 Euro (also 3500 + 2500 : 2).
Eigenes Einkommen wird natürlich angerechnet - bis auf den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro (Elterngeld).
Kein Betreuungsunterhalt ist erforderlich, wenn die Beiden zusammen leben. Oder wenn er den halt nicht zahlen kann, weil er damit seinen Selbstbehalt unterschreiten würde.
Die ersten 3 Jahre ist auf jeden Fall Betreuungsunterhalt fällig. Danach nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Kann er ihr nichts zahlen, dann wird sie natürlich zum Sozialhilfefall. Es sei denn, sie hat vorher gearbeitet und bekommt genug Elterngeld.
Und hier noch eine Broschüre mit vielen Rechenbeispielen:
Nein. Es ist nur wichtig, dass er den Mindestunterhalt für sein Kind bezahlt.
Und Wenn der kindsvater sein Job verloren hat und nur der Betreuungsunterhalt nicht finanziert werden kann ... muss er das irgend wann wieder zurück zahlen ?