Betreuungsunterhalt / Ist bei mir was zu holen?
Hallo zusammen liebe Community,
folgende Situation.. ich bin mit meiner Freundin getrennt. Am 01.07.18 zieht sie mit meiner Tochter aus. Zu mir wird eine neue Mitbewohnerin kommen bzw einziehen.
Meine Ex Freundin hat nun zusätzlich zum Unterhalt für meine Tochter noch Betreuungsunterhalt über ihren Anwalt gegen mich laufen. Anscheind müssen sie denken das ich richtig gut verdiene... dieses ist aber nicht der Fall. Ich würde ganz gerne hier auf jemanden stoßen der sich auskennt mit dieser Angelegenheit der das gleiche eventuell so schonmal durchgemacht hat. Ich werde nun meine Einnahmen hier einmal preis geben und auch was ich an Ausgaben habe die man davon sicher anrechnen lassen kann (denke ich).
Es ist so das ich 12,45€ pro Std verdiene. Alles über Tarifvertrag. Zusätzlich gibt es einen Branchen Zuschlag von 0,75€ je Std. / alles über 39 Std Woche. Einen Nebenjob habe ich nicht.
Meine Abgaben: 340€ Miete warm. (Also mein Anteil / insgesamt ist die Miete 680€). Unterhalt für meine Tochter: 251€. Fahrkosten zur Arbeit: 267€. Und vom Gericht angeordnet: 100€ Rückzahlung an meine Ex Freundin 10 Monate lang, weil das Ihr Kaution war und ich in unsere Wohnung wohnen bleibe (die Richterin meinte das wird mir angerechnet auf Unterhalt/Betreuungsunterhalt zu meinen gunsten. Genau weiß ich da leider auch nichts.
ich hoffe mir kann jemand sagen ob sie mit diesen Betreuungsunterhalt gegen mich durchkommen wird.. Man fühlt sich ziemlich ausgenommen.. und ich brauch doch auch was zum Leben und um meine Kosten zu zahlen..
5 Antworten
Das kann Dir nur ein Richter sagen. Wir können nicht hellsehen. Bis zur Pfänungsfreigrenze kannst Du belastet werden.
Bei 1700 Restgehalt, ja. Es gibt gefühlte tausenden Rechner im Internet um das selber auszurechnen, such dir einen
Am billigsten kommt man weg wenn man sich "irgendwie" einig. Das spart die Anwälte die mehr fressen als ihr habt. Und das geht dann nicht vom Unterhalt ab.
und ich brauch doch auch was zum Leben und um meine Kosten zu zahlen..
Beiden steht das zu, es ist mehr als HarzIV
Ich sollte aber auf ca. 1.400 - 1.500 Netto kommen. Laut Brutto / Netto Rechner.
Lass Dir das von einem Anwalt ausrechnen.
Von deinem gesamten Nettoeinkommen gehen deine berufsbedingten notwendigen Aufwendung ab und was du sonst noch absetzen kannst, dass ergibt dann dein bereinigtes Nettoeinkommen !
Davon würdest du dann vorrangig Unterhalt fürs Kind zahlen und erst wenn du dann mehr als 1200 € Netto hättest käme Betreuungsunterhalt in betracht.
Die Einkommensgrenze ergibt sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle. Da gibt es kein entkommen und ist knallhart festgelegt.
Deine Rechnerei bzgl. Kaution etc. fließt offenbar wohlwollend mit ein. Da haste Glück, kann auch anders ausgehen bzw. einfach unberücksichtigt bleiben.