Betreuungsunterhalt berechnen?

4 Antworten

Wenn dein Einkommen vor der Geburt 2500 war, dann müsste er (in der Theorie) auch 2500 zahlen.

Von seinem bereinigten Netto wird natürlich erstmal der Kindesunterhalt abgezogen.

Und von deinen Ansprüchen dein Einkommen. Sein Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1280 Euro.

Die 300 Euro Elterngeld (oder 150 auf 2 Jahre) bleibt unberücksichtigt weil sie als Sockelbetrag gelten.

Bei Unverheirateten ist hauptsächlich die Lebenssituation des betreuenden Elternteils der Anknüpfungspunkt, also welche Einkünfte er ohne die Geburt und die Betreuung gehabt hätte, unabhängig vom Vermögen. Im Grundsatz wird also der volle Verdienstausfall erstattet.
Beispiel: Die Mutter hatte vorher ein Einkommen von 2.000 EUR netto und kann nun aufgrund der Betreuung des Kindes nicht mehr arbeiten – ihr Bedarf liegt bei 2.000 EUR.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/07/

Die 3/7 Rechnung wird angewendet wenn man verheiratet war. Es wäre aber auch da nicht so, dass man automatisch 3/7 des bereinigten Netto des Anderen bekommt.

Von diesem Grundsatz besteht eine Ausnahme. War etwa das Einkommen des berechtigten Elternteils zuvor höher als dasjenige des anderen, pflichtigen Elternteils, ist der Betreuungsunterhalt durch den sogenannten  Halbteilungsgrundsatz beschränkt, der an sich nur im  Scheidungsrecht gilt. Der Halbteilungsgrundsatz besagt, dass der berechtigte Elternteil nicht mehr an Betreuungsunterhalt verlangen kann als das, was sich aus dem Durchschnittseinkommen beider Elternteile errechnet (BGH, Urteil vom 15.12.2004, Az.: XII ZR 121/03).

https://www.unterhalt.com/betreuungsunterhalt.html

Es muss jetzt also erstmal berechnet werden wie hoch sein tatsächliches bereinigtes Netto ist, was er an Kindesunterhalt zahlen muss und dann wird gerechnet was an Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss.

https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsberechnung.html

Lies weiter unten, ab 01.01.2022 gilt die 45% Regelung. Du musst von ihm die Einkommensnachweise anfordern, dann kannst du dir mit Hilfe der Rechner ausrechnen, wie viel er zahlen muss.ju

Ist er nicht willig, bleibt die für den Kindesunterhalt das Jugendamt, für den deinen ein Anwalt, der die Berechnung durchführt und ihn einfordert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dafür ist das Jugendamt zuständig. Das unterstützt dich bei der Klage. Bis er zahlt, erhältst du Unterhaltsvorschuss und Grundsicherung.

sassenach4u  22.12.2021, 09:26

Das Jugendamt unterstüzt bei Kindesunterhalt. Grundsicherung gibt es nur für Menschen, die nicht AF sind und das ist die FS. Warum immer einfach eine Antwort raushauen, die nur teilweise richtig ist?

Kinderunterhalt läuft übers Jugendamt. Mir geht's aber um den Betreuungunterhalt, zu dem findet man nämlich nicht so viele Infos