Kann der Selbstbehalt beim Mangelfall gesenkt werden, wenn neue Partnerin nur Elterngeld bekommt?

5 Antworten

Sollte es zur Senkung kommen, dann besteht ggf.die Möglichkeit ALG - 2 zu bekommen, der gezahlte Unterhalt an dein Kind verringert dann zusätzlich dein anrechenbares Nettoeinkommen !

Sie müsste Aufstockung beantragen . Erst müssen die Kinder gedeckt sein. Erst wenn dann noch was da ist kommt sie . Da das nicht der Fall Ist, müsste sie Geld beantragen zum Elterngeld.

Der Unterhaltsanspruch der drei Kinder ist gleich. Dass hier neu berechnet werden muss, ist ja offensichtlich.

Jain, die Absenkung des Selbstbehaltes ist nur möglich, wenn der Partner mit den zusammengelebt wird selbst hinreichend leistungsfähig ist. Ansonsten ist der Partner ja auch real eine Be- und keine Entlastung.

Oder kommt es auch drauf an, wieviel Elterngeld bezogen wird?

Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Partners kommt es natürlich auf die Höhe des Einkommens an. Hierbei ist zu beachten, das 300€ bzw. 150€ bei Verdopplung der Bezugszeit unterhaltsrechtlich kein Einkommen sind (§11 BEEG).

Des weiteren sind bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit des Partnern natürlich auch dessen Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern zu beachten.

Da die beiden gemeinsamen Kinder bei euch wohnen geht es im Prinzip nur um den Unterhalt für das erste Kind. Auch wenn ein Mangelfall vorkommt, kann es nämlich sein, dass man dir fiktives Gehalt unterstellt. Du könntest theoretisch einen Nebenjob annehmen um den Kindesunterhalt zahlen zu können! Dir sind bis zu 48 Stunden Arbeit die Woche zuzumuten!

Wenn du von deinem Gehalt also ohne Wenn und Aber den Mindestunterhalt an dein erstes Kind zahlst, dann bleibt dir womöglich ein Rechtsstreit erspart, den du eh kaum gewinnen wirst...

Dann bleibt dir das Geld welches du verdienst und musst damit die neue Familie ernähren. Hier kannst du natürlich versuchen alle Möglichkeiten zu durchleuchten ob staatliche Unterstützung in Frage kommt: Wohngeld, Hartz 4 Ansprüche https://www.hartz4hilfthartz4.de/elternzeit/