Kann der Selbstbehalt beim Mangelfall gesenkt werden, wenn neue Partnerin nur Elterngeld bekommt?
Hallo 🤗 wer kennt sich aus?
Neuberechnung der Beistandschaft ist in Bearbeitung...
Nach erste eigene Hochrechnung, wird es definitv ein Mangelfall werden, da die Verteilungsmasse nicht für 3 Kinder reichen wird.
Ich habe 3 Kinder. 1 Kind aus früherer Beziehung (7 Jahre) für den ich Unterhalt zahle und 2 weitere Kinder (3 Jahre und 2 Monate) mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet). Wir wohnen alle 4 zusammen unter einem Dach. Derzeit wird der Unterhalt von der Beistandschaft neu berechnet. Kann das JA mein Selbstbehalt um 10 % herabsetzten? Es besteht ja ein Synergieeffekt durch gemeinsame Haushaltsfühung. Allerdings befindet sich meine LG derzeit in Elternzeit und hat somit geringes Elterngeld. Wird das bei einer evtl. Herabsetzung des Selbstbehalt's berücksichtigt? Normalerweise steht ihr ja sogar Betreuungsunterhalt von mir zu. Ja, ich weiß, erst sind die Kinder dran und Mutti geht dann leer aus. Aber sie ist ja denn in dem Sinne durchs geringe Elterngeld hilfebedürftig und ich muss sie daher finanziell unterstützen. Weiß jemand, ob das JA denn trotzdem den SB senkt oder lassen sie mir die 1080 € bis LG wieder voll arbeitet? Oder kommt es auch drauf an, wieviel Elterngeld bezogen wird? Über eigene Erfahrung wäre ich sehr erfreut....
5 Antworten
Sollte es zur Senkung kommen, dann besteht ggf.die Möglichkeit ALG - 2 zu bekommen, der gezahlte Unterhalt an dein Kind verringert dann zusätzlich dein anrechenbares Nettoeinkommen !
Sie müsste Aufstockung beantragen . Erst müssen die Kinder gedeckt sein. Erst wenn dann noch was da ist kommt sie . Da das nicht der Fall Ist, müsste sie Geld beantragen zum Elterngeld.
Der Unterhaltsanspruch der drei Kinder ist gleich. Dass hier neu berechnet werden muss, ist ja offensichtlich.
Jain, die Absenkung des Selbstbehaltes ist nur möglich, wenn der Partner mit den zusammengelebt wird selbst hinreichend leistungsfähig ist. Ansonsten ist der Partner ja auch real eine Be- und keine Entlastung.
Oder kommt es auch drauf an, wieviel Elterngeld bezogen wird?
Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Partners kommt es natürlich auf die Höhe des Einkommens an. Hierbei ist zu beachten, das 300€ bzw. 150€ bei Verdopplung der Bezugszeit unterhaltsrechtlich kein Einkommen sind (§11 BEEG).
Des weiteren sind bei der Betrachtung der Leistungsfähigkeit des Partnern natürlich auch dessen Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern zu beachten.
Da die beiden gemeinsamen Kinder bei euch wohnen geht es im Prinzip nur um den Unterhalt für das erste Kind. Auch wenn ein Mangelfall vorkommt, kann es nämlich sein, dass man dir fiktives Gehalt unterstellt. Du könntest theoretisch einen Nebenjob annehmen um den Kindesunterhalt zahlen zu können! Dir sind bis zu 48 Stunden Arbeit die Woche zuzumuten!
Wenn du von deinem Gehalt also ohne Wenn und Aber den Mindestunterhalt an dein erstes Kind zahlst, dann bleibt dir womöglich ein Rechtsstreit erspart, den du eh kaum gewinnen wirst...
Dann bleibt dir das Geld welches du verdienst und musst damit die neue Familie ernähren. Hier kannst du natürlich versuchen alle Möglichkeiten zu durchleuchten ob staatliche Unterstützung in Frage kommt: Wohngeld, Hartz 4 Ansprüche https://www.hartz4hilfthartz4.de/elternzeit/