Betreuung nur eines Elternteils, wie steht es mit dem gemeinsamen Einkommen aus?

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Hallo. Also ohne Anwesenheit oder Vollmacht des Betroffenen wirst du in seinem Namen sicherlich kein Konto eröffnen können. Eine Ausnahme wäre es, wenn du vom örtlichen Amtsgericht offiziell als Betreuerin bestellt wärst. In dem genannten Fall wäre es durchaus sinnvoll die Konten zu trennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du der gerichtlich bestellte Betreuer bist, steht es dir doch frei, den Postrentendienst anzuweisen, die Rente zukünftig auf ein Konto zu überweisen, zu dem du als Betreuer den Zugang hast.

Natürlich muss davon auch der Lebensunterhalt des Ehepartners gedeckt werden.

du musst schauen, was als betreuer deine vollmachten sind (steht auf dem bescheid). sind die auch finanziell, dann darfst du ein konto einrichten und die rente dahin überweisen lassen. du darfst auch rechenschaft fordern, wohin das geld gegangen ist, und ggf. das vermögen des betreuten einfordern.

findest du deine rechte nicht umfassend genug, kannst du beim betreuungsgericht einen antrag stellen.

Wen du der Betreuer, auch mit dem Formenkreis Finanzen bist, dann kannst du unter Vorlage dieser Urkunde ein Konto eröffen und die Rente umleiten lassen. Dann das Geld entsprechend verwalten.

Warum hast du als Betreuer nicht schon längst gehandelt?