Betreuung nur eines Elternteils, wie steht es mit dem gemeinsamen Einkommen aus?
In der Ehe übernahm und übernimmt die Frau das gesamte Einkommen.
Nun aber ist einer aus der Ehe demenzkrank und wird betreut. Der Demenzkranke bekommt nun von seiner Rente aber nichts mehr, das Geld wird von der Frau weggelegt bei den Kindern, somit ist das Geld gesetzlich nicht mehr erfassbar. Als Betreuer habe ich das bisher nur beobachtet. Der Betreuende wird stark in seinen Grundbedürfnissen eingeschränkt, bspw. das Baden nur noch einmal die Woche, Essen wird nur von der Diakonie besorgt, selbst die Kleidung kommt vom roten Kreuz, und das Waschen der Kleidung nur einmal pro Woche erlaubt. Nun wird ihm sogar vorgeworfen dass er zu viel isst. Als Betreuer (verwandt) würde ich gern das eheliche Konto trennen und die Ausgaben der Rente des Demenzkranken verwalten - Mietzahlungen, Strom, Einkäufe machen wie das Essen und Kleidung.
Darf ich so ein Konto einrichten, wie kann man hier vorgehen? Hat vielleicht jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? wie steht es mit den Gesetzen, es ist schließlich eine Ehe.
4 Antworten

Hallo. Also ohne Anwesenheit oder Vollmacht des Betroffenen wirst du in seinem Namen sicherlich kein Konto eröffnen können. Eine Ausnahme wäre es, wenn du vom örtlichen Amtsgericht offiziell als Betreuerin bestellt wärst. In dem genannten Fall wäre es durchaus sinnvoll die Konten zu trennen.

Wenn du der gerichtlich bestellte Betreuer bist, steht es dir doch frei, den Postrentendienst anzuweisen, die Rente zukünftig auf ein Konto zu überweisen, zu dem du als Betreuer den Zugang hast.
Natürlich muss davon auch der Lebensunterhalt des Ehepartners gedeckt werden.

du musst schauen, was als betreuer deine vollmachten sind (steht auf dem bescheid). sind die auch finanziell, dann darfst du ein konto einrichten und die rente dahin überweisen lassen. du darfst auch rechenschaft fordern, wohin das geld gegangen ist, und ggf. das vermögen des betreuten einfordern.
findest du deine rechte nicht umfassend genug, kannst du beim betreuungsgericht einen antrag stellen.

Wen du der Betreuer, auch mit dem Formenkreis Finanzen bist, dann kannst du unter Vorlage dieser Urkunde ein Konto eröffen und die Rente umleiten lassen. Dann das Geld entsprechend verwalten.
Warum hast du als Betreuer nicht schon längst gehandelt?