Wer darf oder muss die Wohnung ausräumen nach dem Tot meiner Mutter?

5 Antworten

Die Erben sofern es welche gibt und vorausgesetzt einer der Erben tritt das Erbe an; man kann Erbe auch ausschlagen.

laut Betreuer sind keine Schulden vorhanden

Da gibt es die Kündigungsfrist wo noch Miete anfällt und die Wohnung vielleicht auch noch renoviert werden muss, falls es eine wirksame Klausel im Mietvertrag gibt und es erforderlich ist!

kann ich wenn ich das Erbe annehme dafür sorgen das die Wohnung geräumt wird



Nicht kann, sondern musst.

Zunächst einmal müsste wirksam gekündigt werden.

in mein Wohnort gibt es ein Verein das die Möbel und Kleidung abholen würde und hilfebedürftigen Menschen zugute kommt. Würde das funktionieren?

Gute Idee, ich würde es versuchen.

wenn sie experte sind würde mir intersieren ob mein vater die bestattungskosten bezahlen kann trotz privat insolvenz wenn die witwen-rente beantragt wurde und ob die idee funktionieren würde wenn mein vater die witwen-rente beantragt hat direkt von der rentenversicherung auf das konto des bestatters gehen weis nicht wie hoch die witwen-rente  sein würde eine ratenzahlung vereinbaren wenn nicht müssten wir eine sozialbestattung machen aber laut bestatter würde der friedhof etwa 150-200km entfernt sein man will auch ein ort zum trauern haben?

@Belzigi

wenn sie experte sind würde mir intersieren ob mein vater die bestattungskosten bezahlen kann trotz privat insolvenz wenn die witwen-rente beantragt wurde und ob die idee funktionieren würde wenn mein vater die witwen-rente beantragt hat direkt von der rentenversicherung auf das konto des bestatters gehen weis nicht wie hoch die witwen-rente  sein würde eine ratenzahlung vereinbaren

Genaueres kann ich nicht schreiben.

Betreuer und oder ein Bestattungsinstitut fragen

wenn nicht müssten wir eine sozialbestattung machen aber laut bestatter würde der friedhof etwa 150-200km entfernt sein 

Oder Erbe halt ausschlagen, dann muss sich die Stadt/Gemeinde darum kümmern.

man will auch ein ort zum trauern haben?

Friedhof ist für mich kein Ort zum trauern., dort wo Fremde sind.

In meiner Wohnung habe ich einen ruhigen Ort.

Und ansonsten sind die Liebsten in meinem Herz und in meinen Gedanken.

Im Regelfall sind das die Erben die die Wohnung räumen müssen.

Evtl. habt ihr ein Sonderkündigungsrecht der Wohnung wegen des Todesfalles. Ihr müsst deshalb auch den Mietvertrag  kündigen.

Die Erben sind, sofern das Erbe angenommen wird, dafür zuständigt.


Die Sache mit eurem Vater wird nicht funktionieren. Wenn er die Rente bekommt, wird diese sicherlich zur Tilgung seiner Schulden gebraucht, wie will er dann die Beerdigung zahlen ?

Im Normalfall sind die Erben zuständig die Wohnung zu räumen und den Mietvertrag zu kündigen.

Beachte BGB §§ 364 und 365.