darf ein betreuer seinen betreuten zur Weiterführung der betreuungsrecht zwingen
2 Kinder von mir ,haben einen ,vom Amtsgericht, gestellten Betreuer, Mein Sohn hat sich über ihn beschwert und möchte einen Betreuer Wechsel, Sein Betreuer setzt ihn unter Druck, er hat meinem Sohn mitgeteilt,wenn er den betreuer wechsel durchzieht würde er meinem Sohn steine in den weg legen und ihm seine weitere Zukunft verbauen, was kann ich dagegen tun
6 Antworten
Möglicherweise ist es eine Nötigungshandlung: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel gm StgB 240
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Der Betreuerwechsel kann beim Amtsgericht verlangt werden.
Eine Anzeige wegen Nötigung erfolgt bei der Staatsanwaltschaft, wichtig dabei ist, mehr Details zur Drohung zu beschreiben.
Sollen Deine Sohn in hilfloser Lage die Steine gelegt werden, damit er scheitert? Was genau kann das sein? Verhindert der Betreuer eine bereits zugesagte Ausbildung, weil er beim Ausbildungsbetrieb interveniert?
Ihr solltet Schriftstücke und Zeugenaussagen haben, wenn Ihr vermutet, dass der Betreuer etwas manipuliert.
Gefängnisstrafen sind nur bei einer Straftat möglich, incl Urteil. Git es ein Urteil?
Du benötigst einen Zeugen, wenn der Betreuer soetwas sagt. Ansonsten schreibe jedesmal ein Gesprächsprotokoll, damit Du nichts vergessen tust.
Dein Sohn sollte wegen der Schulden nicht mit dem Betreuer sprechen, sonst hat er das Risiko, dass der Betreuer weitere Informationen erhält.
Außerdem sollte er bei dem neuen Betreuer nicht so viel reden, sonst geht es genauso weiter.
Es dem Amtsgericht anzeigen, dass der Betreuer solche Äußerungen trifft.
Beim Amtsgericht beschweren. Mündlich zur Niederschrift oder gleich schriftlich und dabei erzählen, was der Betreuer angedroht hat.
Alles Gute.
Der Betreuer arbeitet aber mit dem Amtsgericht eng zusammen ,der hat bei dem Amtsgericht ein Stein im Brett,
Davon ist auszugehen, wenn er gerichtlich bestellter Betreuer ist. Trotzdem kannst du das nicht so auf dir und deinen Söhnen sitzen lassen. Wenn nichts passiert, machst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind wirklich kein gangbarer Weg.
Einige der wenigen Landgerichtspräsidenten noch verbiiebenen Aufgaben sind, derartige Dienstaufsichtbeschwerden mit einem vorgefertigten Textbaustein zu berarbeiten und abzulehnen.
In 99,9999 % der Beschwerdefälle wird dieser dann dem "Beschwerdeführer" mitteilen, dass überall dort, wo ein Richter mit einer Aufgabe betraut worden ist, man davon augehen könne, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Letztlich wird sich der Landgerichtspräsident noch darüber freuen können, dass er mit der Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde einen Arbeitsnachweis zu seiner Daeinsberechtigung gefunden hat.
Polizei aufsuchen oder zum Amtsgericht mit dem Sohn gehen!kenne das.
Meine Kinder stehen unter gesetzlicher Betreuung. Meine Tochter wohnt seit 1 Jahr in einer eigenen Wohnung .Nun hat sie den Wunsch wieder bei mir einzuziehen, Der Betreuer verweigert ihr diesen Wunsch, meine beiden Kinder haben beim Betreuungsgericht einen Betreuerwechsel beantragt das Gericht hat die Anträge abgelegt. Die Kinder kommen mit dem Betreuer nicht klar.der Betreuer hat beim Gericht ,, ein riesen Stein im Brett ''er tut alles dafür das ihm die Betreuung nicht abgenommen wird
Weiß jemand ,was ich noch tun könnte ????????
Mein Sohn hat sich durch seine Ex verschuldet,Der Betreuer will bei einem Betreuerwechsel dafür sorgen ,das mein Sohn die Schulden im Gefängnis absitzt