Betreiben eines Getränkeautomaten anmelden?

2 Antworten

Natürlich mußt du eine Gewerbe anmelden, die Erlaubnis der Schulbehörde für den Betrieb und sicherlich musst du das Teil auch versichern. (Z.B. wenn sich ein Schüler am Automaten verletzt.)

Also so einfach wird das nicht werden. Ich würde mir mal die Genehmigungen von dem Kollegen zeigen lassen. :)

ich sag mal so: Genau weiß ich das nicht, aber in Deutschland ist eigentlich alles ganz genau geregelt.

Natürlich musst das Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden. Siehe insbesondere § Abs. 3 GewO. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Geochelone  20.02.2020, 20:43

§ 14 Abs. 3 GewO