Bestellen durch Daten einer anderen Person?


19.01.2021, 07:48

5 Antworten

Im Deutschen Zivilrecht gilt das ein Vertrag nur zwischen den Vertragsschließenden statt kommt und Verträge zu Lasten Dritter unzulässig sind.

Den Vertrag über die Lieferung der Pizzas schließt der Anrufer mit dem Pizzaservice und er geht zu Lasten des Streamers; ist also zivilrechtlich nichtig.

Der Streamer muss die Pizzas weder annehmen noch bezahlen.

Nimmt er die Pizzas jedoch an, muss er auch etwas dafür bezahlen.

Da der Anrufer von Anfang an nicht die Absicht hatte, die bestellten Pizzas zu bezahlen, macht er sich strafbar.

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 08:38

Danke, endlich eine Ausführliche Antwort.

Er wäre. Und er macht sich strafbar. Denk nicht mal darüber nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 07:57

Ja klar, das weiß ich auch, aber wie soll man da denn vorgehen, herrscht da keine Beweislast oder derartiges? Man hat sozusagen all ihre Daten angegeben, wie soll man da was beweisen können

unkreativ1977  19.01.2021, 07:58
@PsyTec

Was willst du denn beweisen?

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 07:59
@unkreativ1977

Das man nicht bestellt hat? Hallo, noch müde???

unkreativ1977  19.01.2021, 08:23
@PsyTec

Vielleicht schläfst Du noch :-)
Du musst nicht beweisen, dass Du etwas NICHT gemacht hast. Das geht im Zweifel auch nicht. Wer von Dir was möchte muss den Beweis liefern DAS Du was gemacht hast. Du musst auch nichts annehmen, dass jemand für Dich bestellt hat. (Mit wenigen Ausnahmen) Das liegt daran, dass man in D (wieder mit wenigen Ausnahmen) keine Verträge zu Lasten Dritter schließen kann.

Bevor Du hier also "Hallo, noch müde???" schreibst, zieh in Erwägung, dass Dein Gegenüber vielleicht wirklich mehr weiß als du :-D

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 08:35
@unkreativ1977
Wer von Dir was möchte muss den Beweis liefern DAS Du was gemacht hast. Du musst auch nichts annehmen, dass jemand für Dich bestellt hat. (Mit wenigen Ausnahmen) Das liegt daran, dass man in D (wieder mit wenigen Ausnahmen) keine Verträge zu Lasten Dritter schließen kann.

Nein, weil die jetzige Antwort erst jetzt meine Frage beantwortet :)

Du musst nicht beweisen, dass Du etwas NICHT gemacht hast.

Völlig unlogisch, wenn man Beweise hat das für einen sprechen, da braucht man Gegenbeweise oder ein Alibi. Bei einem Mordfall, wenn die Beweise für jemanden sprechen, obwohl man unschuldig ist braucht man einen Gegenbeweis.

Fragt sich was würde bei einer Lieferung denn als Beweis gelten?

Mit wenigen Ausnahmen was soll das heißen? Und ob du mehr weiß, wird sich herausstellen wenn du Referenzen liefern kannst. Hier kann jeder schreiben was er will. Theoretisch könnte das dann jeder so machen und unnötig die Läden ins Verschulden bringen oder nicht?

unkreativ1977  19.01.2021, 08:38
@PsyTec

Du verstehst das Prinzip nicht. Noch mal: Du musst nicht beweisen, dass du etwas nicht getan hast. Wer etwas von Dir möchte muss beweisen, dass er durch Dein Handeln einen Rechtsanspruch darauf hat.
Und Du verwechselst "Indizizen" mit "Beweis". Indiz: "Du hättest am Tatort sein können, hast Du ein Alibi?" Beweis: "Wir haben eine Aufnahme von Dir zur Tatzeit am Tatort".
Schatzi, ich muss Dir keine Referenzen liefern. Echt nicht. Alleine das Du so einen Gedanken äußerst zeigt, dass bei Dir was schief läuft. 10 Sekunden Googlen sollte Dir zeigen, dass ich recht habe. Take it or leave it, aber komm mir nicht so.

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 08:41
@unkreativ1977

Das witzige ist das du es nicht verstehst. Indizien sind Beweise.

Der Indizien- oder Anzeichenbeweis ist ein Beweis, bei dem von einer nur mittelbar bedeutsamen Tatsache auf eine andere Tatsache geschlossen wird, die für die richterliche Entscheidung unmittelbar von Bedeutung ist.

Es gibt verschiedene Arten von Beweisen, rechtlich gesehen, laber noch mehr :)

unkreativ1977  19.01.2021, 08:43
@PsyTec

Vermutlich. Mein ganzes Jurastudium, all die Jahre Arbeit, das alles nur um von einem Internetuser gesagt zu bekommen, dass ICH es nicht verstehe, weil er immer noch nicht rafft, wie unser Rechtssystem funktioniert. Ich bin raus hier, Dir ist nicht zu helfen.

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 08:46
@unkreativ1977

Es gibt gute und schlechte Studenten, so wie es gute und schlechte Ärzte gibt. Und gute oder schlechte Anwälte. Verlässt du dich bei einer Lebensnotwendigen OP an einem Arzt der zum ersten mal bei einer lebendigen Person operiert? Dir ist nicht zu helfen.

Hi.

Das ist illegal und man macht sich damit strafbar.

Edit: Meines Wissens nach zählt das als Identitätsdiebstahl.

Schönen Tag noch.

Ist absolut nicht lustig und strafbar.

PsyTec 
Fragesteller
 19.01.2021, 07:58

Das ist auch nicht lustig, behauptet auch niemand

Nennt sich Identitätsdiebstahl mit Warenbetrug. Ersteres ist in den meisten Fällen lustiger Weise erstmal keine Straftat - die folgt dann durch eben zum Beispiel den Warenbetrug.

unkreativ1977  19.01.2021, 07:59

Äh leider nicht richtig. Identitätsdiebstahl zum Zweck des Warenbetrugs ist strafbar. Die einschlägige Norm ist der §238 StGB. Du trennst hier nicht in zwei Delikte.

MrMiles  19.01.2021, 08:11
@unkreativ1977

Genau das habe ich geschrieben - aber gut das du es scheinbar verstanden hast.