Beste Freunde als Alleinerben?

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Ein Testament ist dann voll rechtsgueltig, wenn es eigenhaendig geschrieben und unterschrieben ist. Das Testament muss also Wort fuer Wort mit der Hand (ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Testament ist daher ungueltig) geschrieben werden. Unter den Text des Testamentes ist wiederum mit Handschrift die Unterschrift zu setzen. Es ist zu empfehlen, das Testament mit der Ueberschrift "Mein Testament" oder "Mein Letzter Wille" zu versehen und es sachlich abzufassen. Gleichfalls ist es zu empfehlen, in der Urkunde das Datum und den Ort der Abfassung anzugeben. Beispiel: Berlin, den 22.04.2015  Mein letzter Wille  Ich setze meinen Freund, Gutefrage Net, zu meinem Erben ein. (eigene Unterschrift) Dieser Auszug ist aus dem Buch "Testament richtig gemacht Vermoegen klug verteilt" aus dem Heyne Verlag Best.-Nr. 08/4446

Prinzipiell ist das schon ausreichend. Jedoch solltest du auf die Formvorschriften achten (handschriftlich, Unterschrift, Datum, Ort). Außerdem muss dir klar sein, dass dies zwar die gewünschte rechtliche Wirkung haben wird (Erbeinsetzung), jedoch juristische Feinheiten immer möglich sind und sich auch meist mithilfe einer rechtskundigen Person anbieten. Was ist z.B. wenn einer der beiden vor dir verstirbt? Soll sein Anteil dann an seine Kinder gehen oder dem anderen Teil anwachsen? Ist "dafür Sorge tragen, dass mein hier verfasster letzter Wille im vollen Umfang durchgesetzt wird" als Auflage anzusehen? Das sind nur zwei Problemstellungen, die sich aus einem von einem Laien errichteten Testament ergeben können.

Hantelundfaust 
Fragesteller
 22.04.2015, 12:58

wie könnte ich denn die "auflage" anders formulieren, dass es sich nicht mehr so anhört?

Ronox  22.04.2015, 13:05
@Hantelundfaust

Entschuldigung, Formulierungsvorschläge mach ich aus Prinzip nicht. Denn dafür sind Rechtsanwälte und Notare da. Außerdem müsste ich dafür ohnehin deutlich mehr von dir wissen, als du geschrieben hast und Erbrecht ist auch nicht gerade mein Spezialgebiet.

Hantelundfaust 
Fragesteller
 22.04.2015, 14:26
@Ronox

mir war eh nur das wichtigste, dass mein letzer Wille festgehalten wird was mit meinem Körper passiert. Und da ich zu meiner familie seit jahren keinen kontakt habe, ledig und Kinderlos bin und auch kein vermögen habe, wollte ich mich halt "absichern" das meine besten Freunde alles regeln und zwar nach meinem letzten Willen. Dafür geh ich nicht zum anwalt. dennoch danke.

Solange es keine direkten Erben gibt, kannst Du das jederzeit machen. Solltest Du Eltern oder Kinder haben, so bekommen diese das Pflichtteil.

Du solltest natürlich ausschließen können, dass es Niemanden gibt der ev. Pflichteilansprüche geltend machen könnte. Dann sollte dein letzter Wille  nach dem Ableben auch dem Nachlassgericht zugänglich wird. Hier ist natürlich die Abfassung durch einem Notar und amtliche Verwahrung angesagt. Der Notar könnte dich auch auf so Feinheiten aufmerksam machen, die Freunde nicht einfach als Erben einzusetzen, sondern den Zusatz hälftig oder eine anderen quantifizieren Wert einzusetzen. Besser wäre es aber deinen Nachlass aufzulisten und verteilen. Dann dein 'letzter Wille' damit muss man eine Person beauftragen und nicht einfach so allgemein die Freunde.

Ich wuerde ein paar Euro investieren und in Gegenwart eines Notares das Testament verfassen Lassen. Ein kleiner Dreher, eine Unwissenheit, was die Verfassung angeht, kann einen grossen Konflikt hervorrufen.