Bestätigung Wohnungskündigung?

5 Antworten

Die Kündigung ist wirksam sobald sie dem Empfänger zugegangen ist.

Eine schriftliche Bestätigung ist nicht nötig und auch nicht vorgeschrieben.

Du hast einen Nachweis das und wann die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist, das reicht.

Niemand ist verpflichtet, den Zugang einer Kündigung zu bestätigen.

Du hast den Eingangsstempel und kannst somit nachweisen, wann deine Kündigung bei dem Unternehmen eingegangen ist.

Da du den Eingangsstempel hast, ist das der Beweis, dass die Kündigung eingegangen ist.

Auf Nachfrage wird meist eine Kündigungsbestätigung rausgeschickt. Deine Kündigung ist aber auch ohne Bestätigung rechtswirksam. Als Beweis hast du, wie gesagt, den Eingangsstempel.

Es ist zwar üblich, aber eine Kündigung muss NICHT bestätigt werden!

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung!

du hast einen Stempel, da muss nichts rückbestätigt werden.

eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung