Beschuldigter lehnt Vergleich ab. Was nun?

3 Antworten

Du kannst erstmal nichts weiter tun als abwarten. Vielleicht kommt dein Gegner mit einem eigenen Angebot um die Ecke. Wenn nicht geht die Verhandlung bis zum Urteil weiter Deine SB sollte pro Fall sein und da der Fall nicht abgeschlossen ist ....

Warten was der Gegner entscheidet, wenn er sich schon in Wiedersprüche verwickelt hat, du einem Vergleich zustimmst, er aber nicht, dann hast du die bessern Karten.

MichaelaMue 
Fragesteller
 17.05.2016, 13:48

Ich hatte bei meinem RA bereits zugestimmt. War mir laut Richterentscheidung sicher, dass er einknickt und ebenfalls zustimmt. Jetzt sagt mein RA jedoch, dass  er aus Erfahrung annimmt,  dass der Gegner das Vergleichsangebot ablehnen wird, weil es ja seinerseits ein Eingeständnis wäre. 

Grautvornix  17.05.2016, 13:56
@MichaelaMue

Nun ja, kommt auf den Fall an, wenn er sich sicher ist, das er unschuldig ist, und das auch beweisen kann, dann macht es schon Sinn.

Die Aussicht auf einen Erfolg für dich kann doch dein RA beurteilen.

Was willst denn sonst machen ?

Die Klage zurückziehen? ( Wenn du sie eingereicht hast)

MichaelaMue 
Fragesteller
 18.05.2016, 15:12
@Grautvornix

Er kann es ebenso wenig beweisen wie ich. Keine Zeugen. Da aber seine Geschichte sehr widersprüchlich war, dachte ich, dass der Vergleich für ihn auch okay wäre. Mein Anwalt ist sehr wortkarg. Und hält sich mit allem sehr zurück. Ich ziehe die Klage keinesfalls zurück. Mich würde aber auch interessieren,  was nun mit der SB der Rechtsschutzversicherung ist. Ich glaube bei einem Vergleich bekomme ich sie nicht zurück, nur wenn letztlich das Urteil zu meinen Gunsten gesprochen wird, oder?

Dann trifft der Richter eine Entscheidung die dann eher noch mehr zu deinem Gunsten ausfallen könnte . . . .