Löschungsbewilligung Grundbuch einkagen?

1 Antwort

Nach Abschluss der Verfahrens und Zahlung der Vergleichssumme, hat der Gläubiger das Recht auf einen Grundbucheintrag verloren. Du kannst also die Löschung des Eintrages einklagen. Die Anwaltskosten trägt der im Verfahren Unterlegene. In diesem Falle muss also der Gläubiger Deinen Anwalt bezahlen, selbst dann, wenn es zu keinem Verfahren kommt, weil der Gläubiger auf eine anwaltliche Aufforderung reagiert. Ich verstehe nur nicht, warum Du keinen Kredit bekommen solltest. Normalerweise reicht bei der Bank die Vorlage des entwerteten Titels, denn die Löschung des Grundbucheintrages ist dann nur noch ein formaler Akt, der allerdings in den Grundbuchämtern bis zu mehrere Monate dauern kann.