Rechnung Anwalt ohne Auftrag rechtens?

6 Antworten

Wenn Du denn vorgeladen wurdest, einfach so nicht erscheinst, keine Verlegung beantragt hast und Deine Vertretungsvollmacht rechtswidrig war, solltest Du zu Deinen Fehlern stehen, zahlen und nicht auf eine Verurteilung setzen, die der Anwalt nun einmal verhindert hat.

Und wenn ein Vermieter gegen seine ehemaligen Mieter, nicht gegen Ex und mich, vorgeht und auch noch einen Vergleich bekommt, liegt der Mist ja wohl bei Euch, oder?

Und wie ist Dein Einspruch/Widersprich gegen den Vergleich ausgegangen?

Bezahl die paar Euro für den Anwalt, alles andere wird wesentlich teurer werden.

Und eine Rechnung zu ignorieren führt in aller Regelmäßigkeit dazu, daß irgendwann der Gerichtsvollzieher bei dir vor derr Tür steht.

Das sind keine paar Euro. Es sind 500€.

@2015gutefrage

Der Anwalt hat in einer Verhandlung einen Vergleich erreicht und will nur 500,- EUR dafür? ... Bezahl den Mann, kauf ihn zum Dank einen großen Präsentkorb und merk dir seinen Namen für das nächste mal.

@tryanswer

"nur"???

Insgesamt sind das 1000 Euro für den Anwalt - und ein Vergleich kostet ja auch Geld - das Ziel ist ja wohl einen Prozess zu gewinnen; ein Vergleich ist nur die halbe - teure - Lösung.

Da hätte man wahrscheinlich gleich auf den Prozess verzichten können, dann hätte man sich wenigstens die Anwaltskosten gespart

Ich vermute, er hat es damals bei Gericht behauptet, mich mit zu vertreten, damit die Verhandlung ohne mich statt finden kann

Ganz genau, ohne Rechtvertretung, keine Verhandlung; wahrscheinlich hat Dein Expartner seinem Anwalt vorgeschlagen, auch Dich zu vetreten, damit die Verhandlung stattfinden kann -  der Anwalt hat das ganz sicher nicht in Eigenregie gemacht.

Wegen der Kosten musst Du Dich also an Deinen Ex Partner wenden - der Anwalt selbst hat nur einen Auftrag ausgeführt.

Dass man nicht einfach irgendjemanden bevollmächtigen kann - der vor allem mit der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun hat -  einen vor Gericht zu vertreten,  ausser eben einen Anwalt, hätte Dir aber klar sein müssen.

Wenn man wegen Krankheit zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen kann, wird der Termin verschoben - man muss nur rechtzeitig vorher Bescheid geben und natürlich auch ein Attest vorlegen;  diese Rechtsbelehrung steht in jeder Ladung.

Im Zweifel sollte man telefonisch Rücksprache mit der Geschäftsstelle des
Gerichts halten, ob die Verhinderung akzeptiert wurde und alle
Unterlagen vorliegen.

Dein Freund wird wahrscheinlich nicht einsehen, warum er die Kosten für den Anwalt jetzt alleine tragen soll - das wirst Du wohl bezahlen müssen

Ich glaube sie haben das nicht richtig verstanden.

Der Rechtsanwalt hat sie nach ihren worten gut Vertreten. Damit waren sie auch zufrieden. Das ihr Lebensgefährte eine beglaubigte (von einer Sielgel- führern Stelle mögen sie vielleicht nicht gewusst haben. Neuer Termin und dann Wär es wahrscheinlich  teurer gekommen wie jetzt die Rechnung vom Rechtsanwalt. Das war ihr Fehler, der Rechtsanwalt hat sie aus der Patsche geholfen. Ich denke sie sollten ihm dann auch sein  Geld geben.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

g

Schreibe den Rechtsanwalt, er möge dir bitte die Mandatsvollmacht vorlegen. Ohne diese kann/darf er dich NICHT vertreten. Du musst die Vetretung des Rechtsanwalts beauftragen. Dies hast du anscheinend nicht gemacht.

Demnach bist du grundsätzlich nicht verpflichtet einen Rechtsanwalt zu bezahlen, den du nicht mandatiert hast.