Beschlagnahmte Gegenstände in Rechnung stellen?
Nach einer Razzia wurden mein PC, Laptop & meine Smartphones beschlagnahmt.
Der PC sowie ein Smartphone sind auf Raten finanziert. Kann ich die monatlichen Raten dem Staat in Rechnung stellen?
Im Endeffekt zahle ich ja weiterhin für etwas, was ich nicht mehr benutzen kann!
Gibt es auch eine Möglichkeit an die Daten von meinem Laptop zu kommen oder diesen schneller zurück zu bekommen, weil meine gesamten Uni Dokumente sich dort auf der Festplatte befinden und ich darauf angewiesen bin.
Danke vorab für eure Antworten und Hilfen 👍🏼
LG
Lebron
4 Antworten
Du kannst die Rückgabe verlangen. Du kannst auch Mal nachfragen ob sie vielleicht einfach die Daten von der festplatte kopieren können und dir den Computer zurücksenden, um die Daten geht es ja in der regel.
Und wenn die beschlagnahme als unrechtmäßig festgestellt wird von einem Gericht, kannst du auch deine raten bezahlt kriegen.
Das OLG München hat für 77 Tage, 177€ Entscheidung errechnet. https://blog.burhoff.de/2010/07/4891/
Die haben da den Preis damit verglichen wieviel es kostet einen Computer zu mieten, und dann 40% davon.
Dies stellt meine persönliche Meinung zu dem Thema dar und keine Rechtsberatung.
Zu 1) kannst du das dem Staat in Rechnung stellen. NEIN, denn eine Beschlagnahmung ist ja erst einmal kein Eigentumsverlust.
Die Beschlagnahmung erfolgt ja im Rahmen der Beweissicherung / Beweiserbringung sollte bei einem späteren Urteil oder die Ermittlung ergeben, das evtl. gemachte Anschuldigungen zu Unrecht waren und die Ermittlung im Vorfeld nicht sauber gelaufen sein, sodass eine Beschlagnahmung hätte vermieden werden können, dann könnte man evtl. einen Schadensersatzanspruch evtl. für ein Leihgerät gelten machen.
Ansonsten hängt es von den Ermittlungen und ggf. dem Urteil ab ob du die Geräte wieder bekommst.
2) Ob du die Geräte schneller wiederbekommen kannst?
Eher nicht, du kannst höchstens deinen Anwalt bitten evtl. im Zuge einer Akteneinsicht oder auf Antrag dir die wichtigsten Daten zu besorgen
Hi,
du kannst das alles gerne versuchen, allerdings wird dir nichts wirklich gelingen.
Es gab kein Urteil?
Die Beschlagnahme könnte rechtswridig sein.
Du solltest die Rückgabe verlangen.
Ist das Strafverfahren abgeschlossen?