Beschäftigungsverbot und Berufserfahrung?
Hallo,
Ich strebe eine Weiterbildung an bei der ich 5 Jahre Berufserfahrung brauche. Theoretisch habe ich schon über 6 Jahre Berufserfahrung. Allerdings nur, wenn man mein beschäftigungsverbot, welches ich sofort bei Schwangerschaft bekam, und mein Elternjahr nicht einrechnet. Frage: zählt BV als Berufserfahrung? Oder bin ich verpflichtet das BV/ die Elternzeit anzugeben oder reicht ein 3-zeiler mit Inhalt "Frau Mustermann ist seit 2011 bei uns als ... angestellt und hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis." Bedeutet also, dass es gar nicht erwähnt wird.
Hoffe jemand kennt sich hier aus.
1 Antwort
Berufserfahrung setzt aktive Mitarbeit voraus, das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt bestätigt (6 AZR 526/09)
Somit dürfte weder die Elternzeit noch das Beschäftigungsverbot als Zeit für die Berufserfahrung gelten.