Lohnfortzahlung bei einem Zeitlohn?

2 Antworten

Dein Arbeitgeber muss dir bei wöchentlicher Abrechnung den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen und bei monatlicher Abrechnung geht er von den vergangenen 3 Monaten aus.

War die Dauer des Arbeitsverhältnis kürzer, legt er diesen kürzeren Zeitraum zu Grunde.

Der Arbeitgeber benötigt zur Berechnung zunächst den genauen Beginn der Schwangerschaft (Zeugnis des Arztes oder der Hebamme). Ist kein Datum angegeben, rechnet er vom voraussichtlichen Geburtsdatum (das immer angegeben ist) 280 Tage zurück.

Anschließend ermittelt er den Referenzzeitraum für das Entgelt, also entweder die 3 Monate oder die 13 Wochen.

Der Zeitraum endet am letzten Tag des Monats, der dem Eintritt der Schwangerschaft vorausgeht, um 24 Uhr. Von diesem Zeitpunkt aus muss dein Arbeitgeber 3 Monate oder 13 Wochen zurückrechnen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Cassiopaia91541 
Fragesteller
 05.04.2019, 12:08

Also das bedeutet, das doch die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft ausschlaggebend sind?

Danke 🤗

Cassiopaia91541 
Fragesteller
 05.04.2019, 12:38

Wenn mein AG das jetzt nicht macht, wie argumentiere ich denn am besten bzw wer ist da mein Ansprechpartner. Kann ja schlecht sagen, hab ich bei gutefrage.net gesehen :D

isebise50  05.04.2019, 14:41
@Cassiopaia91541

Verweise deinen Arbeitgeber auf § 18 MuSchG "Mutterschutzlohn":

2 Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.

oder den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/121856/.../mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf

Unter 2.2.6. findest du "Entgeltfortzahlung bei mutterschutzbedingtem Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot"

Dort findest du auch unter V. "Für was sind welche Behörden zuständig" die zuständigen Aufsichtsbehörden.