Beschäftigungsverbot im Kindergarten?

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Der Virus gelangt über die Schleimhäute in den Körper. Direkter Kontakt wie z.B. wickeln, Urin aufwischen, eine Heulnase auf dem Schoß sitzen haben, etc... ist wahrscheinlich gemeint. Glaube nicht, dass sich begegnen auf dem Flur gemeint ist. Sind die Räume / sanitäre Anlagen denn getrennt? Sind Kinder im Alter von 3-6 "ungefährlich" ? Das ist doch ein Herpesvirus. Wenn man sich als Erwachsener erstmals anstecken kann, sollten sich doch auch Kinder zwischen 3+6 anstecken können, oder? Das virus kann auch über Speichel und Tränen übertragen werden.Und als Erzieherin hat man durchaus mal mit diesen oder anderen Körperflüssigkeiten der Kinder zu tun..... Vermutlich wird es wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen. Besprich das aber am besten mit deinem Arzt. Umgehend.

Foxxy33 
Fragesteller
 12.10.2011, 14:53

Die Räume und sanitären Anlagen sind getrennt, ja. Wickeln darf ich dann eh nicht mehr, das ist richtig. Den Kindern den Popo abwischen, schwer heben und nach 20 Uhr darf ich auch nicht mehr, bzw werd ich nicht machen. Habe gerade nochmal telefonisch mit dem Arzt gesprochen, der hat gesagt, dass es in diesem Fall KEIN Beschäftigungsverbot gibt. Ich muss den Kontakt mit den kleinen meiden und generell arbeite ich ja mit 3-6 jährigen.

Im Allgemeinen wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wenn eine Infektiongefahr in der Einrichtung vorliegt. Sprich ein kind erkrankt ist. Z.B. bei Scharlach usw. Wenn du dir unsicher bist besprich die Situation mit deinem Arzt. Wie wird die Krankheit, sollte überhaupt eines der Kinder infiziert sein, übertragen. Nur bei direktem oder auch bei indirektem Kontakt. wenn es nur bei direktem kontakt zu einer Übertragung kommt, bist du in dem fall auf der sicheren Seite wenn du mit den ganz Kleinen nicht zusammen arbeitest. Das heißt das du nicht in der Gruppe der 1-3 j. arbeiten darfst. Der Träger muss von deinem Ergebnis der Untersuchung unbedingt in Kenntniss gesetzt werden und dich so Einsetzen das du aus dem Gefahrenbereich raus bist. Ansonsten muss der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Wenn nicht garantiert werden kann, dass Du mit diesen Kindern keinen Kontakt hast, dann musst Du u. U. komplett daheim bleiben. das musst Du auch dem Arzt so mitteilen.

weiß dein arzt, dass du kontakt zu diesen kindern hast?

Foxxy33 
Fragesteller
 12.10.2011, 14:37

Eigentlich hatte ich der Ärztin gesagt, dass da eine Krippe mit ist. Aber die war irgendwie altersmäßig kurz vor der Pensionsgrenze, die Ärztin und wirkte auch ein bisschen verpeilt... Ich werd sie auf jeden Fall nochmal anrufen!

Eine Nichte DURFTE ab sofort nicht weiter arbeiten.