Individuelles Beschäftigungsverbot in Bezug auf Betreuungszeit

3 Antworten

Dazu müsste man wissen, in welcher Stadt Du lebst... oder besser, in welchem Bundesland. Diese Dinge sind nämlich nicht einheitlich geregelt.

Grundsätzlich hast Du aber sicher einen Bescheid über die Dir zustehenden Betreuungszeiten bekommen und da wird bestimmt auch erwähnt, was zu tun, wenn sich diese Zeiten ändern.

Für Berlin war es so, dass ich in Schwangerschaft und Elternzeit die Betreuungszeiten beibehalten konnte, die ich auch vorher während meiner Arbeitszeit hatte. Ein individuelles Beschäftigungsverbot würde ich diesbezüglich nicht anders werten als Mutterschutz oder Elternzeit...

Ich suche mir den Bescheid zu Hause raus und gucke was dort steht. Wir leben in Brandenburg. Hier gibt es von Stadt zu Stadt gravierende Unterschiede...in den Betreuungskosten von fast 100€ bei gleichem Einkommen und gleicher Betreuungszeit.

@pitchfork84

Stimmt - Ihr müsst auch viel länger zahlen, als wir...

Meist hat die Stadt ja auch einen Internetauftritt der jeweiligen Ämter. Hast Du da schon mal nachgesehen? Vielleicht steht da ja schon etwas Interessantes für Dich.

@Allyluna

Dort findet man nur die normalen Tabellen. Bei einem Bruttoeinkommen von....Betreuungszeit bis 6h und über 6h und den dazugehörigen Beitrag. Ich sehe mein individuelles BV jetzt mal als Attest, denn dann darf ich die Std behalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt die genauen Umstände erfahren darf.

@pitchfork84

Würde ich auch so interpretieren...

ich verstehe deine frage nicht, du bist doch dann krank geschrieben und bekommst lohnfortzahlung, hast also das gleiche geld?

Ich bekomme das selbe Geld wie vorher auch. Der Arbeitgeber holt sich aber die Std die ich ausfalle von der Krankenkasse zurück. Ich habe jetzt statt meiner 40h Woche eine 30h Woche.

Auf dem individuellen Beschäftigungsverbot steht: ...spreche ich gem. §3 abs 1 Mutterschutzgesetz mit Wirkung vom 06.12.2014 zunächst gültig bis 17.04.2015 ein Beschäftigungsverbot aus, da Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Das Beswchäftigungsverbot bezieht sich auf: Jede Tätigkeit von mehr als 6 h pro Tag.

@pitchfork84

ja und jetzt, was genau stellst du dir vor, was desswegen jetzt passiert, ich verstehe es nicht

@Eunuchenkind

Mich interessiert ob wir die 50h Betreuungszeit beibehalten können.

@pitchfork84

warum solltet ihr die 50h nicht beibehalten können? ist doch deine persönliche sache, wie lange dein kind in der kita ist. bei uns gibt es mütter die nicht arbeiten gehen und trotzdem ein 40h-paket für die kinder haben.

Gleiches Geld aber weniger Arbeitszeit. Und Grundlage für die Betreuungszeit sind nun mal die Std die ich arbeite. Mein Partner wird in dem Sinne nicht berücksichtigt, da er einen wesentlich längeren Arbeitsweg hat.

@pitchfork84

ich versteh es immer noch nicht. die betreuungszeit richtet sich doch nach dem paket das ich persönlich für mein kind buche und bezahle. und wenn ich zu hause däumchen drehe und trotzdem mein kind für 50h in die kita stecke, geht das doch niemanden etwas an???

@Hexe121967

Bei uns richtet sich die Betreuungszeit nach den Std die man arbeiten geht. Eine Freundin wurde jetzt arbeitslos, sie hat jetzt statt der 45h/ Woche nur noch 30h/ Woche. Ich finde es auch total bescheuert, aber leider ist es so. Sobald ich in den Mutterschutz+Elternzeit falle habe ich genau 30h/Woche Anspruch auf Betreuung.

was soll sich denn am kigabeitrag ändern? du lässt dein kind doch weiterhin betreuen. nebenbei (pure ironie): das mit der zeit zum ausruhen find ich ja stark. ich hab damals von 7.30 bis 16.30h gearbeitet und niemand hat mir zeit zum ausruhen gegeben. ganz im gegenteil, anschliessend wollte mein kind mit mir spielen und mein mann auch noch ne warme mahlzeit.

Bei meinem ersten Kind war ich auch voll arbeiten, dies ist leider gesundheitlich momentan nicht mehr möglich.

Die Aufteilung wer was macht (Kita und Stadt) war nur zur Info, da wir bei einem Freien Träger sind.