berufsschulbeuhrlaubung?

2 Antworten

 ich habe ab dem 1.09.18 einen ausbildungsplatz meine frage jetzt hat meine mutter dann immernoch anspruch auf kindergeld und unterhalt?

Wichtiger ist Dir wohl das Geld.

Deine Mutter hat dann keinen Anspruch auf das Geld, denn dann musst Du selber für den Unterhalt sorgen. Das heißt Du musst Deinen Vater kontaktieren um Geld zu bekommen. Solange Du keine Beweise hast, kann Dein Vater Dir den Unterhalt bis September streichen, sobald er was schriftliches von Dir hat, wird er wohl bezahlen.

Genauso wird es mit dem Kindergeld sein, nach vier Monaten wird es eingestellt, wenn Du nichts schriftliches der Familienkasse vorliegen hast.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Außerdem wer garantiert das Du die Ausbildung durchziehst, wenn Du jetzt schon keine Lust hast.

Nein, ab dem 18. Geburtstag, musst Du Dich um evtl. Unterhaltsansprüche selbst an Deine Eltern wenden.

Wenn Deine Eltern getrennt leben, musst Du Deinem Vater z.B. Deinen Ausbildungsvertrag vorlegen. Deine Ausbildungsvergütung bis auf einen Freibetrag von 90 Euro und auch das Kindergeld komplett, welches Deinen Eltern, auch während Deiner Ausbildung weiterhin zusteht, wird auf einen evtl. Unterhaltsanspruch angerechnet. Übrigens werden ab Deinem 18. Geburtstag BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig. Es muss also eine genaue Berechnung der jeweiligen Ansprüche erfolgen. Dabei könnte das Jugendamt beratend zur Seite stehen.

Das Elternteil bei dem Du lebst, darf Kostgeld von Dir verlangen. Also ist auch Deine Ausbildungsvergütung kein Taschengeld und Du musst es mit zur Deckung Deiner Unkosten beisteuern.

Ab dem 18. Geburtstag besteht Dein Leben aber nicht nur aus Rechten - ab dem Tag bekommst Du auch neue "Pflichten". Eine davon ist, dass Du von nun an Deine Ausbildung "zielstrebig" voran treiben MUSST! Deinen Eltern musst Du darüber unaufgefordert Nachweise erbringen, um eben Deinen evtl. Unterhaltsanspruch weiterhin zu begründen!

Da Du die Schule bisher etwas "salopp" gehandhabt hast, so solltest Du Dir jetzt sehr schnell bewusst werden, dass diese Zeit endgültig vorbei ist!

Wenn Du Deinen Pflichten, schnell auch finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, nicht nachkommst und vielleicht sogar die Ausbildung hin schmeißt, so brauchen Deine Eltern Dir von heute auf morgen, keinen Unterhalt mehr zahlen und können Dich dann sogar vor die Tür setzen. Du müsstest Dir dann umgehend einen Job suchen und von dem Geld leben was Du selber verdienst!

Alles Gute wünsche ich Dir und viel Erfolg in der Ausbildung ;-)

auchmama  21.03.2018, 15:45

Ich habe mir jetzt auch noch Deine anderen Fragen angesehen. Bei einer jetzigen Beurlaubung von der Schule und dem Beginn Deiner Ausbildung, ist der Zeitabstand zu groß. Es gibt eine s.g. Überbrückungszeit zwischen Ausbildungsabschnitten von maximal 4 Monaten, wobei diese 4 Monate vor Gericht auch nicht immer Stand halten.

Als Volljähriger ist man auch finanziell volljährig und hat nur noch seitens der Eltern einen Anspruch, wenn man eben zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert oder ein Studium!

Es steht Dir in dieser langen Zeit somit weder Unterhalt noch Kindergeld zu. Du musst Dir also recht schnell einen Job suchen!