Berufsgenossenschaftliche Rente - wie oft wird die MdE geprüft weil zur Zeit 100% aufgrund neurologischen Schäden und Rollstuhlfahrer aber das ändert sich noch?

3 Antworten

Hallo Bowl123,

Sie schreiben:

Berufsgenossenschaftliche Rente - wie oft wird die MdE geprüft weil zur Zeit 100% aufgrund neurologischen Schäden und Rollstuhlfahrer aber das ändert sich noch?

Der Unfall ist vor 2 Jahren passiert und derzeit bin ich Rollstuhlfahrer aber das ändert sich noch! Wann bzw wird die MdE(Minderung der erwerbsfähigkeit) nochmal geprüft? Ich bin derzeit noch im Krankenhaus und werd warscheinlich wieder Fußgänger aber der neurologische Schaden bleibt mir ja

Antwort:

http://www.unfallrente.net/unfallrente-berufsgenossenschaft-bg.html Auszug: Von der Entgeltfortzahlung über das Verletztengeld zur gesetzlichen Unfallrente

Nach einem eingetretenen Versicherungsfall erhält der Geschädigte von der Berufsgenossenschaft nicht sofort die Unfallrente. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, springt vielmehr als Erstes für 6 Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein.

Anschließend zahlt die BG eine Entgeltersatzleistung in Form von Verletztengeld, das 80 Prozent des Regelentgelts entspricht, aber nicht höher als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt sein darf. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Zahlungen enden mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, bzw. mit dem Beginn der Zahlung von Übergangsgeld: grundsätzlich spätestens mit Ablauf der 78. Woche - jedoch nicht vor Ende der stationären Behandlung.

Bleibt eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit - die noch 26 Wochen nach dem Versicherungsfall besteht - zurück, so wird die gesetzliche Unfallrente, die BK- bzw. Verletztenrente, geleistet. Eine Ausnahme gilt bei Versicherungsfällen ab dem 1. Januar 2008 bei landwirtschaftlichen Unternehmern und ihren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, sowie nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige. Hier ist eine MdE von wenigstens 30 % Voraussetzung für einen Rentenanspruch.

Dauer der Unfallrente: Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann, wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt, die noch verändert werden kann. 

Dies ist jedoch nur während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall möglich, danach wird die Rente auf unbestimmte Zeit (lebenslang ungekürzte Dauerrente) geleistet (§ 62 SGB VII).

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das kommt auf das Gutachten der behandelnden Ärzte an. wenn da von einem "vorübergehenden" Zustand die Rede ist, wird das natürlich regelmäßig geprüft.

Bei Verlust eine Extremität ist ja nicht mehr damit zu rechnen, dass diese irgendwann einmal nach wächst.

Hoi.

Im Prinzip wird über den gesamten Heilungsprozess die MdE festgehalten.

Relevant wird das aber erst, wenn die Rente ansteht:

§ 62 SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

 

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.