Berufsfeuerwehr welches fürhungszeugnis?

4 Antworten

Hallo, ich habe schon überall nachgefragt, niemand kann mir die Frage so richtig beantworten. Haben die einzelnen Feuerwehrwachen denn überhaupt das Recht, das sogenannte erweiterte Führungszeugnis zu beantragen? Da es ja eigentlich nur zum Schutz von Kinder oder Jugendlichen ist?!

Eine Feuerwache (nicht Feuerwehrwache) hat überhaupt kein Recht, irgendein Führungszeugnis zu beantragen. Das ist Aufgabe der Verwaltung, nicht des Einsatzdienstes. Grundsätzlich kann natürlich jedes Führungszeugnis beantragt werden, allerdings kann nur das behördliche (Belegart O) direkt von der Behörde beantragt werden. Alle anderen muss die Person selbst beantragen.

In den meisten Fällen beantragt der Arbeitgeber, ob Behörde oder nicht, dies nicht selber, sondern fordert den Einzustellenden auf, eines (beim Einwohnermeldeamt) zu beantragen.

Bei einer Berufsfeuerwehr handelt es sich um eine Behörde, daher erhält diese das behördliche. Bei der Beantragung beim EMA muss daher angegeben werden, dass Belegart O gewünscht ist sowie die Bezeichnung und Anschrift der Behörde (inkl, Sachbearbeiter).

Feuerwehrstelle ist übrigens ein seltsames Wort...

Du wirst von der Feuerwehr aufgefordert das FZ Belegart O (zur Vorlage bei der Behörde) zu beantragen. Ein "erweitertes" zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) ist nicht notwendig.

Hallo, ersteinmal danke für deine Antwort. Beziehst du deine Aussage aus eigener Erfahrung oder ist das eine Vermutung?

lg

@Danioo22

Hallo, ich komme beruflich aus dem Bereich der "Juristerei" und weiß, dass eine "Behörde" wie die Feuerwehr (Kommunalbehörde) grds. erst mal nur ein Führungszeugnis der Belegart O bekommt (bzw. Dich auffordert ein solches zu beantragen zur Vorlage bei ihr)

. Ausnahme: Du sollst im Bereich der Jugendfeuerwehr eingesetzt werden (also Minderjährige anleiten, ausbilden, beaufsichtigen etc.). Dann kann ein "erweitertes" verlangt werden unter Bezugnahme auf § 30a, Abs. 1, Nr. 2b BZRG.

Darüber hinaus gibt es aber auch nicht allzu viele Sachen, die zwar ins behördliche/erweitert (OE) kommen, aber nicht ins behördliche (O).

In Frage kämen da hauptsächlich Sexualdelikte (im weiteren Sinn, also auch Besitz/Verbreitung von Kinderporografie, Menschenhandel), Delikte "gegen Kinder" (Mißhandlung Schutzbefohlener, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht usw.) bei Strafhöhen von bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 Monaten Freiheitsstrafe. Viele der in Frage kommenden Delikte haben aber schon Mindeststrafen, die weit darüber liegen, also so oder so in Führungszeugnis kommen (in jedes).

Dann wiederum gibt es Delikte (mehr oder weniger Deckungsgleich mit den oben genannten), die bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr -ohnehin- in alle Führungszeugnisarten kommen, aber in den "erweiterten" (also NE und OE) länger gespeichert bleiben, als in den anderen (O und N)

Beispiel:

Mißhandlung von Schutzbefohlenen (§ 171 StGB) mit einem Urteil von 2 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung, stünde

7 Jahre im "normalen" (N) und "behördlichen"(O) [§ 34, Abs. 1, Nr. 3 iVm. Abs. 3, Satz 1 BZRG] und 12 Jahre in den "erweiterten" Varianten NE und OE [§ 34, Abs. 2 iVm. Abs. 3, Satz 1 BZRG]

@Jurius

Guten Abend. Ich möchte mich ersteinmal dafür bedanken, das Sie sich die Teit nehmen um meine Fragen wie ich finde, Sehr gut zu beantworten.

Also ich schilder mal etwas genauer.

Laut BZR sind keine Endscheidungen in FZ Belegart N oder Belegart O eingetragen.

Jedoch im NE und im OE sind 2 Endscheidungen enthalten, diese bleiben bis zum 8.juli 2018.

Ich strebe bei der Berufsfeuerwehr eine Beamtenausbildung an als Brandwachtmeister/Anwärter.

Laut Ihren aussagen habe ich ja dann eigentlich nichts zu befürchten, da die Feuerwache ja nur das FZ der Belegart O beantragt?!

Mit freundlichen grüßen

Ein behördliches. Schließlich ist es eine Behörde ...