Berufsausbildungsbeihilfe wird zu spät überwiesen. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ein Entschädigungsanspruch hast du nicht. Dieser ist grundsätzlich in einem Verwaltungsverfahren (bzw. Sozialhilfeverfahren) auch nicht vorgesehen.

Die Behörde hat auch in angemessener Frist beschieden. Nach Paragraph 88 Abs. 1 SGG ist Voraussetzung für eine Untätigkeitsklage ein Fristablauf von 6 Monaten.

Mit Bescheidung wird dir auch erst die vorerst endgültige Entscheidung mitgeteilt. Am Telefon wird dir kein Verwaltungsmitarbeiter, der sein Job versteht, sagen, ob es eine Bewilligung wird oder nicht; maximal mit der Einschränkung, dass die Entscheidung aber letztendlich mit Verwaltungsakt mitgeteilt wird.

... wir beantragen Leistungen nach dem BAföG im August, das erste Geld kommt im März/April und alles ist in Ordnung, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und die zuständigen Gerichte.

Weil ich ich mit BAB nicht auskenne, nur diese Hinweise von mir:

Du befindest Dich ja in einer Ausbildung. - Google mit

Azubi + Azubine

Das ist eine supergute Info-Seite für Auszubildende mit vielen Tipps und rechtlichen Hinweisen.

.

So wie ich Dich (auch in einem Kommentar) verstehe, wird Dein Antrag beim Arbeitsamt wohl eher schleppend bearbeitet. Um das zu vermeiden und auch um sonstige eventuelle Schwierigkiten zu umschiffen, vorsorglich meine Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und ALG 2) und Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.


warum sollte man dich für etwas entschädigen, was noch garnicht beschieden wurde? du hast doch noch garkeinen bescheid bekommen, somit wurde dir auch nix zu spät überwiesen. die bearbeitungszeiten bei bab sind oft sehr lang. also habe einfach geduld.

Nein, hast Du nicht. 

ARBElTSAMT 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:11

du hast doch nicht mal den text gelesen, so schnell wie du geantwortet hast

Novos  31.05.2017, 19:28
@ARBElTSAMT

Wie willst Du meine Lesegeschwindigkeit beurteilen? Klugsch..? Du hast trotzdem keinen Anspruch auf eine Entschädigung, egal welche Beihilfe-Zahlungen Du bekommst.

markusher  31.05.2017, 19:42
@ARBElTSAMT

er hat doch recht. der antrag ist seit 4 wochen in bearbeitung. immerhin hast du selbst dich ja 8 wochen feiern lassen um deine unterlagen einzureichen. was erwartest du also vom sb? vor dir stehen noch ganz andere leute die pünktlich abgeben und vor allem vollständig.

ARBElTSAMT 
Fragesteller
 31.05.2017, 20:06
@markusher

hast du selbst dich ja 8 wochen feiern lassen um deine unterlagen einzureichen.

ich habe den Ausbildungsvertrag am ersten Arbeitstag unterschrieben. Dieser musste dann noch von der Handwerkskammer unterschrieben werden. Bis ich dann den Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb und Handwerkkammer unterschrieben erhalten habe, vergingen paar Wochen. Dass das so lange dauert hat, lang nicht an mir. Übrigens habe ich trotzdem meine Fristen eingehalten.

er geht nicht darum ob er recht hat oder nicht. Er hat nur die Überschrft gelesen und geantwortet. Findest du das etwa gut?