Beratungsschein? Umfang?

2 Antworten

Moin,

„Dass die Beratungsperson einen gewissen Spielraum hat, selbst zu entscheiden, wie weit sie Ihnen hilft, ist im Gesetz so geregelt, § 2 BerHG. Damit wird einerseits direkt auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten Bezug genommen. Andererseits wird festgelegt, dass eine schwierige und komplizierte Sachlage, verbunden mit einer unbestimmten Rechtslage und einem großen Beurteilungsspielraum, ein Mehr an Hilfe für Sie bedeutet, als wenn es einfach wäre.“

https://www.rfak.de/beratungshilfe_umfang_wofuer_wer_beratung.php

der RA bekommt für die ganze Angelegenheit außergerichtlich ca 75€. Von 75€ kann ein RA nicht lange arbeiten. Er kann also selbst entscheiden, ob ihm das reicht, oder ob er mehr verlangt. Dass deine alte Anwältin da soviel Service geboten hat, ist nett, aber durchaus die Ausnahme. Ein Anwalt will auch von etwas leben und grad ein Nachbarschaftsstreit kostet viel Zeitaufwand bei wenig Vergütung. Daher legt er das Fest, dass er berät und noch ein Schreiben schickt. Wenn es dir ernst ist, kannst du dann ja klagen und PKH beantragen.

er meinte das der Schein nur eine Beratung und einen Brief an meinen Vermieter beinhalte und das danach jede weitere Stunde Beratung 175 euro kostet

äußerst "interessante" ( absurde ) Anwort ..... wie könnten denn dann Ehepaare geschieden werden?

Aber von einem Anwalt dieser Couleur und Negativengagement sollte man sich auch besser weit entfernt halten . Sei froh, dass der Typ so ehrlich war und sein Desinteresse - mangelnde Einsatzbereitschaft so frühzeitig deutlich zum Ausdruck gebracht hat.

EphraimUlk  29.05.2020, 00:51

Vollkommen normal vom RA. Ehen werden übrigens vor Gericht geschieden. Die Beratungshilfe wird aber nur für außergerichtliche Angelegenheiten gewährt. Geht es doch vor Gericht gibt es PKH.

Gosaris 
Fragesteller
 29.05.2020, 13:00
@EphraimUlk

Danke für eure Hilfe kann mir wer eine gute und Günstige rechtsschutzversicherung empfehlen?

wilees  29.05.2020, 13:10
@Gosaris

Eine RV wirkt nicht für Geschehnisse in der Vergangenheit und hat i.d.R. auch eine "Wartefrist".