Beleidigung behinderter Menschen gleich Gesetzverstoß?

8 Antworten

Da müssten bei uns aber fast alle Kinder im Dorf schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, weil die meinen behinderten Sohn schon sehr oft geärgert haben! Ein Gesetzesverstoss ist es nicht, aber absolut charakterlos!

da hast du recht!

Es gibt Altersgrenzen betr. der Schuldfähigkeit.

@Stoffeline

Frag mal einen Behinderten, ob ihn gerade jemand geärgert hat, dann sagt er nein, egal ob er erwachsen oder Kind ist! Wo kein Kläger, da kein Richter, leider!

Die Kinder geben nur wieder, was das Elternhaus vorgibt. Ich nehme mal an, dass die Kinder gar nicht wussten, was genaus sie da eigentlich gesagt haben und worüber sie hergezogen sind. Sie werden einfach ihre genauso unwissenden und mit Vorurteilen behafteten Eltern wieder gegeben haben.

Die Behinderung spielt dabei keine Rolle. Jede Beleidigung, sofern es eine ist, kann angezeigt werden.

So sehe ich das auch

Dummerchen, wenn die Würde unanatastbar ist, kann sie doch gar nicht verletzt werden.

Artickel 1 unseres Grundgesetzes (allgemeine Schulbildung)

@Stoffeline

Schon klar. Und was steht denn da?

nö ist doch so

Was zum Kuckuck,hat das mit Behinderung zu tun?Jede Beleidigung ist ein Gesetzesverstoss!