Bekommt man Kindergeld wenn man Studiensuchend gemeldet ist?

2 Antworten

Ich war ein jetzt über ein Jahr studiensuchend und hab nur diese kurze übergangszeit was bekommen. Wie sich das mit dem praktikum, das du anstrebst verhält weiß ich leider nicht. Aber bei einem normal praktikum bekommt man auf jeden fall nichts.

Ja, aber nur für maximal 4 Monate. Man muss dann nach Schulabschluss direkt zum nächsten Semester (in der Regel das Wintersemester) ein Studium aufnehmen. Länger Zwischenzeiten werden nicht mit Kindergeld bezahlt.