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Was beim Auto der TÜV, ist beim Gebäude die Bauabnahme.
Das Bauamt kontrolliert ob die Bauvorschriften eingehalten wurden und den genehmigten Plänen entspricht. Abweichungen zur Planung werden je nach Schwere der Abweichung entweder durchgewunken, müssen nachträglich genehmigt werden oder schlimmstenfalls eingerissen bzw. verändert werden.
Eine zu geringe Brüstungshöhe verstöst dabei nicht nur gegen die ursprünglich erteilte Genehmigung, sondern gegen gesetzliche Sicherheitsvorschriften, daher ist zu vermuten, das die Behörde Nachbesserung verlangt und ggf bis zu dessen Umsetzung die Benutzung der betreffenden Bereiche verbietet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie hoch ist denn die Brüstung?

Handelt es sich um einen Neubau oder den nachträglichen Anbau von Balkonen?

Ist der Vermieter schon komplett fertig?

Wenn z. B. eine Betonbrüstung angebracht wurde, die zunächst bei 50 cm Höhe liegt, kann es doch ohne weiteres sein, dass noch 30 cm Geländer draufgesetzt werden, bevor dann die endgültige Bauabnahme erfolgt.

Was steckt denn nun wirklich dahinter?

Worum handelt es sich den überhaupt? Altbau? Sanierung? Neuer Balkon?

Wenn man hier kein ergebnisoffenen Fragen, vor allem aber ohne klare Sachverhaltsdarstellung stellt, kann man es doch gleich lasasen :-(

Oder sich denken, dass entweder keine Abnahme erteilt würde, sondern Nachbesserung und Sperrung des Balkons verfügt würde oder eben keine Geländerhöhe > 90 cm für Bestandsbauten gem. § 38 BauO NRW 2018 vor Rechtskraft dieser Verordnung anwendbar ist :-O

Der jeweilige Balkon wird gesperrt bis zur Angleichung der erforderlichen Brüstungshöhe und abschließender Abnahme durch die Baubehörde.

imager761  21.12.2020, 13:59

Das gälte IMHO eben nicht für die Balkonbrüstung einer Gründerzeitvilla, der durchrostet artgleich ersetzt wurde und immer noch den französischen Balkon nur kniehoch "sichert".

Oft steht in den Baugenehmigungen extra vermerkt, dass die jeweiligen Vorschriften beim Bau einzuhalten sind. Das ist dann das Maß aller Dinge.