Hausabriss, was wird benötigt?

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Ein Abbruch geht per se erst einmal nur über den/die Eigentümer, wegen der "Wertminderung" und des Antrags. Aufgrund der Einsturzgefahr sollte aber die Zustimmung Deiner Mutter ausreichen. Das müsstest Du aber vorher mit dem örtlichen Bauamt klären.

Ein Neubau im Sinne eines Bauantrags geht grundsätzlich auch, wenn man nicht Eigentümer des Grundstücks ist. Allerdings ist klar, dass der Neubau dann nicht Dir gehört, sondern den im Grundbuch eingetragenen Personen, also geht das über Deine Mutter. Alleine aus diesem Grund musst Du eigentlich Kontakt zu Deinem Vater suchen.

Was mir noch nicht so ganz klar ist: Wenn Du die Restschulden übernommen hast, dann solltest Du auch zumindest anteilig im Grundbuch stehen, sonst macht das nicht wirklich Sinn aus Deiner Sicht (oder alternativ eine private Verinbarung mit den Eigentümern, das geht auch innerhalb der Familie). Wie ist denn da die genaue Sachlage?

Schreib noch ein paar Infos mehr, damit das Bild genauer wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das ist eine private Vereinbarung mit meiner Mutter, meinen Vater interessiert das Haus nicht mehr, aber ich würde iwann auch als einziger im Grundbuch dann stehen, das ist klar. Das dauert halt und der Abriss hat gerade Priorität.

Unter der Familie gehört das Haus dann eigentlich mir und meinem Bruder. Ich müsste das noch klären mit dem Bauamt und alles, das stimmt.

Meinst du zwei Zeitsoldaten hätten einen Anspruch auf eine Baufinanzierung für ein Mehrfamilienhaus? Den Kredit würden ich und mein Bruder übernehmen, wir sind zwei Zeitsoldaten und haben ein kleines Kapital.

@benav2015

Dir gehört gar nichts solange Du nicht im Grundbuch stehst ...

und eine Überschreibung kann Deine Mutter nicht alleine veranlassen - es wird de andere Eigentümer gebraucht ...

was man in der Familie glaubt, ist rechtlich völlig belanglos ...

@benav2015

Eine private Vereinbarung mit Deiner Mutter bzgl. der Übernahme der Restschulden "BEIDER" Schuldner - der Restkredit geht verm. auf Vater und Mutter? Ist das bereits mit der finanzierenden Bank abgestimmt?

Und jetzt kommt noch der Bruder ins Spiel … Finanziert er die Restschulden anteilig auch mit?

Jetzt machen wir es anders herum, ich stelle mal ein paar Fragen, die relevant sein können (auch für andere Kommentierer wie frodo😉), Mutmaßungen von mir bitte bestätigen:

  1. Welches Bundesland?
  2. Beide Sohne sind von Vater und Mutter?
  3. Wohnt die Mutter noch drin oder steht das Haus leer?
  4. Beide Brüder bauen gemeinsam das MFH oder soll da als Co-Eigentümer noch jmd. dazu (z.B. Mutter mit Eigentumsanteil oder Wohnrecht)?
  5. Hat sonst noch jmd. Kontakt mit dem Vater?
  6. Habt ihr die Größe des Grundstücks und den Bodenrichtwert der Grundstückslage (im Internet) parat? Das ergibt den Realwert des Objektes abzgl. Restwert und ggfs. Abbruchkosten. Hintergrund wäre Ablöse des Vaters oder vorzeitiges Erbe/Schenkung/Pflichtteilsklage.
  7. Wie groß soll das Haus werden?
  8. Zur Finanzierung: Das kann Dir nur die Bank beantworten, da es um die Höhe des realen freien Nettoeinkommens geht und das vorhandene Eigenkapital. Aber wenn Du es hier posten willst => es gibt dafür auch schon Finanzierungsrechner im web.

Das mal als Erstes.

@oklein

keine Bank wird einen solchen Bau finazieren ... FS und seinem Bruder gehört das Grundstück nicht - Eigentümer eines zu errichtenden Hauses werden die Eigentümer des Grundstücks

.. Sicherheiten akso keine

@frodobeutlin100

Aber ja doch, wir sind ja auf der gleichen Seite.😉

Jetzt lasse den FS doch antworten, damit man ihm auch gleich ein paar Tipps zum Eigentumsübergang geben kann (siehe Frage 4). Vielleicht ergänzt Du die Fragen von mir noch etwas, dann können wir Synergien heben und separat tippen. 😉😁

@oklein

Eigentumsübergang geht nur, wenn er mit seinem Vater redet ... ohne ihn geht es nicht ...

@frodobeutlin100

siehe Frage 5, alternativ wäre Frage 6 letzter Satz

@benav2015
Ja das ist eine private Vereinbarung mit meiner Mutter, meinen Vater interessiert das Haus nicht mehr, aber ich würde iwann auch als einziger im Grundbuch dann stehen, das ist klar.

Dazu benötigst du eine notarielle Übertragung mit Einverständnis deiner (beiden) Eltern.

Und solange die nicht vorliegt, kannst du dein Vorhaben vergessen.

Ein klares NEIN!

Der, der im Grundbuch steht, bestimmt was damit geschieht, denn er muss es ja auch bezahlen.

Was heißt, dein Vater ist fort? Wenn du den nicht erreichen kannst hilft eine Auskunft beim Melderegister. Wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen wird (und das ist es ja, wenn die Bude einsturzgefährdet ist), kommt man an die Adresse dran, ggf. durch ein Gericht.

Die Restschulden hast du auch nur in der Höhe übernommen, in wie fern dir dein Vater auch Vermögen hinterlassen hat.

Auf keinen Fall dort etwas verändern, wenn dein Vater sein Einverständnis nicht gegeben hat! Evt. Anzeige beim Bauamt machen mit dem Hinweis, dass die Bude einsturzgefährdet ist (obwohl die das recht wenig interessiert; eigene Erfahrung). Mehr kannst du nicht tun als auf das Risiko hin zu weisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich möchte das haus abreißen lassen.

Neben allen anderen Problemen, hast Du hoffentlich eine Vorstellung was sowas kostet.

Hallo, da mußt du auf das Rathaus (Bauamt) gehen und ein Genehmigung einholen wie für den Neubau auch (Roter Punkt) ohne geht nichts.

Ohne die Eigentümer geht gar nichts und Du bist nicht Eigentümer ...

nicht ganz richtig, der Besitz reicht

@oklein

ganz sicher nicht, sonst könnte jeder Mieter einen Abriss veranlassen ...

@frodobeutlin100

hier im Konkreten: Bei Einsturzgefahr (!) ist das Gebäude zu räumen => keine Mieter, ansonsten ist eine sofortige Räumung geboten.

Im Allgemeinen:

Z.B. in Ba-Wü muss (nur) im Schriftlichen Teil des Lageplans nur angegeben werden, wer Eigentümer ist. Eine Zustimmung des Eigentümers ist auf den Formularen nicht erforderlich. Die Baubehörde kann dann prüfen, ob der Antragsteller überhaupt etwas mit der Genehmigung anfangen kann - wenn nicht kann sie das Verfahren einstellen. Sie muss dies aber nicht tun, da die Baugenehmigung unbeschadet Rechte Dritter erteilt wird."

und das Formular dazu: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Bauvorschriften/VwV-LBO-Vordrucke_Anlage_2.pdf

=> also kann der FS schon einmal eine Genehmigung einholen, ggfs. sogar in dem konkreten Fall im Kenntnisgabeverfahren. Dann hat er noch die Zustimmung der Mutter als Miteigentümerin.

Die Regelung für den Bauantrag gilt übrigens auch für einen Neubau.

Konkreter Hintergrund ist dabei, dass es durchaus sein kann, dass ein Antragsteller noch nicht im Grundbuch eingetragen ist aber bereits im Vorfeld Baurecht herstellen will (Bearbeitung bis 3 Monate, in der Praxis bei uns sogar bis 1 Jahr).

@oklein

und die Immobilie ist in Baden-Württemberg?

Im Übrigen wird Eigentümer eines möglicherweise rechtmäßig neu errichteten Hauses der Eigentümer des Grundstücks ...

was FS nicht ist

@frodobeutlin100

keine Kritik an Dir 😁 - siehe meine weiteren Fragen an den FS.