Nutzungsverbot einer Wohnung aufgrund nicht erreichter mindest Deckenhöhe?
Hallo zusammen,
Mein Freund ist vor ca. einem halben Jahr umgezogen. Er stand etwas unter Zeitdruck und musst sich deswegen für eine Wohnung, welche eine sehr niedrige Decke hat, entscheiden. Erst später ist ihm bewusst worden, wie niedrig sie eigentlich ist.
Die Deckenhöhe beträgt 2.06m
Die Mindesthöhe für Decken in NRW beträgt 2.40m.
Mein Freund hat sich deswegen bereits bei dem Vermieter beschwert, dieser sagt aber, dass es keine Rolle spielt, da das Gebäude in 1900 gebaut wurde (die Regeln sein für diesen Fall anders). Es scheint jedoch eher unwahrscheinlich, da es aus Beton gebaut wurde.
Des Weiteren hat der Vermieter dieses Gebäude erst vor 20 Jahren gekauft und davor war es ein Firmengebäude, die Wohnung wurden also nicht an einzel Personen vermietet.
Die Frage ist nun, ob es für ihn überhaupt legal ist, diese Wohnung zu vermieten.
Falls es nicht legal ist, würde mein Freund eine Entschädigung kriegen, wenn er rechtlich dagegen vorgeht und dem Vermieter eine Nutzungsverbotung ausgesprochen wird?
4 Antworten
dein Freund hat ein Problem - er hat die Wohnung besichtigt und gemietet. das ist sein Versäumnis.
Wie kommst du auf 2,4m?? das betrifft bestimmt keine Altbauten.
wenn ihm das zu niedrig ist, darf er umziehen - beschweren bringt nix, deswegen wird der Raum auch nicht höher
"Die Mindesthöhe für Decken in NRW beträgt 2.40m"
Sagt wer? Und in welchem Bezug? Solche Regelungen gelten meistens nur für öffentliche Gebäude und auch nur für Neubauten ab festlegung dieser Vorschrift.
Und warum beim Vermieter beschwert? Was soll der da auch machen? Der kann ja schlecht die Decke höher machen. Zumal die Wohnung ja wohl mit vorheriger Besichtigung angemietet wurde, diese Tatsache war also von vornherien bekannt.
Natürlich darf es vermietet werden, warum auch nicht? Niemand ist gezwungen, diese Wohnung so zu mieten. Wenn dein Freund so ein Problem mit der Deckenhöhe hat, warum ist er dann eingezogen? Selbst Schuld. Er kann ja ausziehen, wenn es ihm nicht gefällt.
Erst besichtigen und Mietvertrag unterschreiben und sich dann beim Vermieter beschweren... Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
warum auch nicht?
Sowas nennt man "Gesetz". Du kannst auch keinen Keller als Wohnraum vermieten, weil es nunmal keine Wohnraum *ist*.
Keine Entschädigung und auch keine Wohnung mehr.
Möglicherweise hatxderxVermieter die bemaurechtliche Nutzung als Wohnung nicht beantragt. Wenn eine solche Genehmigimung nicht vorliegt, kann es zu einem Nutzungsverbot kommen. Dann muss dein Freundxraus und die Flöchen werden anderweitig vermietet.
Übrigens gab es schon 1900 Betondecken.
Ich glaube, hier werden deine Fragen beantwortet:
Die Mindesthöhe für Decken in NRW beträgt 2.40m.
Bei Neubauten.
Die Deckenhöhe beträgt 2.06m
Das ist über 2 m, darf also vermietet und normal berechnet werden.
"Unterschreibt ein Mietinteressent einen Mietvertrag für eine Wohnung mit Räumen unter 2,30 Höhe, kann er später daraus kein Recht auf Mietminderung ableiten, da diese Höhe dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht, den er mit seiner Unterschrift anerkannt hat."
Wohnräume müssen 2.40 hoch sein, so steht es im Baurecht von NRW. Bei Unterschreitungen muss ein niedrigerer Mietpreis gefordert werden, aber unter einer Höhe von 2.20 gilt es als bedenklich für die Gesundheit.
Wir sind uns durchaus bewusst, dass das jetzt nicht mehr geändert werden kann, wollen aber wissen, ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist die Wohnung zu vermieten.