Bekommen Beamte in Baden-Württemberg Sonderurlaub bei der eigenen Eheschließung?

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass dies davon abhängt, ob es der Dienstherr als "wichtigen persönlichen Anlass" ansieht. Dienstliche Gründe dürfen auch nicht entgegen stehen.

(www.)landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=AEF1BD4616AFE51556742E0D8CAD07A6.jpb4?quelle=jlink&query=MuSchBV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-MuSchBVBW2005pP29

Da hilft nur ein Blick in die geltende Soinderurlaubsverordnung. Bei BundesbeamtInnen einfach hier mal nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/BJNR009020965.html

In den Landesverordnungen, die logischerweise für LandesbeamtInnen gelten, ist teilweise etwas anderes geregelt.

Heiraten ist aber eher Privat-"Vergnügen", ein Anspruch auf Sonderurlaub wird es daher eher nicht geben.